Für Arbeitnehmer bei der Deutschen Post, die vor dem 30. Juni 2019 befristet beschäftigt waren und nach diesem Stichtag einen unbefristeten Arbeitsvertrag unterschrieben haben, dürfen keine verlängerten Stufenlaufzeiten gemäß Entgelttarifvertrag gelten. Diese von unserem gewerkschaftlichen Mitbewerber vereinbarte tarifvertragliche Regelung verstößt…
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