Die Deutsche Post AG hat bei einigen Arbeitnehmenden, bei denen ihr bekannt war, dass diese aufgrund einer Infizierung mit Covid-19 in Quarantäne mussten, Abzüge für die Zeit der Quarantäne vom Gehalt vorgenommen, wenn die Arbeitnehmenden nicht geimpft waren. Eine solche Vorgehensweise ist nicht zulässig.
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