Die Fachgewerkschaft für die Beschäftigten der Post, Postbank, Telekom und Call-Center

Positionen und Ziele im Bereich Post/Logistik

Branchenspezifischen Mindestlohn einführen!

Am 1. Januar 2008 wurde der Markt für Briefdienstleistungen in Deutschland vollständig liberalisiert. Seitdem ist zu beobachten, dass der Wettbewerb im Postmarkt fast ausschließlich über die niedrigsten Löhne und schlechtesten Arbeitsbedingungen geführt wird.

Wer seinen Beschäftigten extrem wenig zahlt, kann die Dienstleistung auch extrem günstig anbieten. Der zwischenzeitlich vereinbarte Postmindestlohn in Höhe von 9,80 Euro wurde Anfang 2010 vom Bundesverwaltungsgericht aufgrund eines Formfehlers für ungültig erklärt.

Sollte die Deutsche Post AG weitere Marktanteile an die Niedriglöhne zahlende Konkurrenz verlieren, wird die Unternehmensführung irgendwann eine Verschlechterung der Löhne und Arbeitsbedingungen für die eigene Belegschaft einfordern. Damit steigt die Gefahr eines Abrutschens der gesamten Postbranche in den Niedriglohnsektor.

Darüber hinaus muss sichergestellt werden, dass die Arbeitnehmer bei alternativen Zustelldiensten soviel verdienen, dass sie in der Vollzeitbeschäftigung von ihrer Hände Arbeit ohne staatliche Unterstützung leben können.

 

Das sagt die DPVKOM:

Der Wettbewerb im Briefmarkt darf nicht über die niedrigsten Löhne und schlechtesten Arbeitsbedingungen ausgetragen werden, sondern nur über Qualität und die besten Produkte. Nur ein branchenspezifischer Mindestlohn kann das Lohn- und Sozialdumping stoppen.

Die DPVKOM setzt sich daher für die Einführung eines Mindestlohns ein, der deutlich über dem bisherigen gesetzlichen Mindestlohn liegt.

Gleichzeitig fordern wir die Bundesnetzagentur als zuständige Marktaufsicht auf, mit einem Lizenzentzug zu reagieren, wenn Unternehmen im Postmarkt nachweislich Niedriglöhne zahlen.

 

Dafür stehen wir:

  • für einen branchenspezifischen Mindestlohn,
  • für gute Arbeitsbedingungen in den Postunternehmen sowie
  • für einen Lizenzentzug, wenn Briefdienstleister nachweislich Niedriglöhne zahlen!

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Arbeit ins Unternehmen zurückholen!

Von ehemals rund 12.000 Fahrern (2001) im Fahrdienst der Deutschen Post AG sind nur noch rund 3.300 im Unternehmen beschäftigt. Bis Ende 2015 soll deren Anzahl weiter auf 2.600 reduziert werden.

Den Großteil des täglichen Transportaufkommensim Bundesgebiet wickeln schon jetzt externe Speditionen für den „gelben Riesen“ ab. Darüber hinaus sind bundesweit 990 Paketzustellbezirke an „Servicepartner“ fremdvergeben. Auch dort erledigen externe Dienstleister das Geschäft der Deutschen Post.

Die Deutsche Post verspricht sich durch die Fremdvergabe in den beiden Kerngeschäftsfeldern

„Verkehr“ und „Paket“ eine hohe Kostenersparnis. Die Dienstleistungsqualität des Unternehmens leidet unter der Fremdvergabe jedoch enorm. Ausfälle, Verspätungen, hohe Rückstandsquoten

und Verständigungsprobleme der Beschäftigten sind keine Seltenheit. Für das Unternehmen Deutsche Post ist dies sicherlich keine gute Visitenkarte, um im hart umkämpften Wettbewerb

bestehen zu können! Hinzu kommt der finanzielle Schaden für die deutschen Sozialsysteme, der entsteht, wenn die bei den Servicepartnern Beschäftigten ihren Niedriglohn vom Staat durch Hartz IV aufstocken müssen.

 

Das sagt die DPVKOM:

Nur gut ausgebildete und entsprechend gut bezahlte eigene Beschäftigte der Deutschen Post gewährleisten dauerhaft eine hohe Dienstleistungsqualität. Diese ist der entscheidende Wettbewerbsvorteil für die Deutsche Post AG gegenüber ihrer Konkurrenz am Markt! Sie darf nicht weiter durch die Fremdvergabe von Arbeit gefährdet werden.

Auch die mit der Fremdvergabe verbundene indirekte Förderung von skandalösen Arbeitsverhältnissen sollte sich für ein Unternehmen verbieten, das selbst „Arbeitgeber erster Wahl“ sein will.

Wir lehnen die Ausweitung der Fremdvergabe in den Kerngeschäftsfeldern Verkehr und Paketzustellung nicht nur ab, sondern fordern vielmehr die Rückführung von Arbeit in das

Unternehmen Deutsche Post! Gleichzeitig muss die Deutsche Post verstärkt junge Menschen zu Berufskraftfahrern ausbilden und sie später in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis übernehmen.

 

Dafür stehen wir:

  • für die Rückführung von Arbeit in das Unternehmen Deutsche Post,
  • für gut ausgebildete und entsprechend bezahlte Beschäftigte sowie
  • für eine stärkere Ausbildung im Bereich „Verkehr“!

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Lohn- und Sozialdumping

In Deutschland sind 7 Millionen Menschen im Niedriglohnsektor beschäftigt. 2 Millionen von ihnen verdienen 5 Euro und weniger. Etwa 30 Prozent der bis 35-Jährigen absolvieren Praktika, arbeiten in Zeitarbeit oder in einem befristeten Beschäftigungsverhältnis. Die Anzahl solcher „prekärer Arbeitsverhältnisse“ nimmt stetig zu. Sie sind Ausdruck des um sich greifenden Lohn- und Sozialdumpings, mit dem das Soziale in unserer Marktwirtschaft zunehmend ausgehöhlt wird.

Diese Entwicklung wird von der Deutschen Post AG noch forciert. So hat sie durch die Fremdvergabe von mehr als 8.000 Arbeitsplätzen im Transport, durch die Schließung eines Großteils aller eigenbetriebenen Filialen und durch die Fremdvergabe in der Paketzustellung dazu beigetragen, dass der Niedriglohnsektor in den letzten Jahren stetig gewachsen ist.

 

Das sagt die DPVKOM:

Das grassierende Lohn- und Sozialdumping können wir nur aufhalten, wenn immer mehr Beschäftigte bereit sind, sich zu wehren und sich in den Gewerkschaften, in der DPVKOM, zusammenschließen. Der Wettbewerb am Markt muss über die beste Qualität und die besten Ideen geführt werden und nicht über die niedrigsten Löhne.

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Überlastung durch Abschluss eines Bemessungstarifvertrages stoppen!

Die Arbeitsbelastung in der Zustellung nimmt stetig zu: Bezirksübertragungen sind an der Tagesordnung, Beschäftigte müssen massenweise Überstunden schieben, und die Krankenstände in den Briefniederlassungen explodieren.

Hinzu kommt die von vielenZustellern als ungerecht empfundene Verteilung der Arbeitsmenge. Gerade älteren Beschäftigten macht der enorme Leistungsdruck so schwer zu schaffen, dass sich nur wenige von ihnen in der Lage sehen, bis zur Rente oder Pension arbeiten zu können. Daneben gewinnen immer mehr Beschäftigte den Eindruck, dass das in der Brief- und Verbundzustellung angewendete Bemessungssystem „IBIS“ ungerecht und undurchschaubar ist sowie letztlich nur die Budgetvorgaben der Postzentrale umsetzt, ganz nach dem Motto: „Reichen die für den Personaleinsatz bereitgestellten Geldmittel nicht aus, müssen die Zustellbezirke für das Stammpersonal eben entsprechend größer geschnitten werden“.

 

Das sagt die DPVKOM:

Die Altersteilzeitregelungen für Arbeitnehmer und Beamte (Generationenvertrag) können das Problem der dauerhaften starken Beund zeitweiligen Überlastung nicht lösen. Wenn ein Beschäftigter mit 59 Jahren, dem frühestmöglichen Eintritt in die Altersteilzeit, bereits gesundheitlich am Ende ist, kommt eine dauerhafte Arbeitszeitreduzierung zu spät.

Aus diesem Grund hat die DPVKOM einen Bemessungstarifvertrag für die Brief- und Verbundzustellung ausgearbeitet. Darüber will sie mit der Deutschen Post AG verhandeln. Der

Bemessungstarifvertrag sieht unter anderem pauschale Zeitzuschläge für Beschäftigte ab dem 50. Lebensjahr vor.

Darüber hinaus muss dem Gesamtbetriebsrat und der DPVKOM vor Einführung neuer Bemessungswerte ein Mitspracherecht eingeräumt werden. Der Bemessungstarifvertrag

der DPVKOM ist das entscheidende Mittel gegen Überlastung und für ein alternsgerechtes Arbeiten in der Zustellung. Dass der Bemessungstarifvertrag praktikabel und umsetzbar ist, bestätigt auch ein aktuelles Rechtsgutachten.

 

Dafür stehen wir:

  • für einen Bemessungstarifvertrag, der vor Überlastung in der Zustellung schützt,
  • für ein Mitspracherecht vor Einführung neuer Bemessungswerte sowie
  • für Arbeitsbedingungen, die ein alternsgerechtes Arbeiten ermöglichen!

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Überlastung

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Deutschen Post AG haben in den vergangenen Jahren viel auf sich genommen. Unzählige Organisationsverände­rungen haben „den Laden“ gehörig durcheinander gebracht. Ziel dieser gewollten Unordnung: Personaleinsparung und Leistungsverdichtung. Die Aktiengesell­schaft muss auf Kurs gebracht werden. Diesem Ziel hat sich alles andere unterzuordnen.

Über Be- und Überlastung wurde zwar immer mal wieder diskutiert, doch nachhaltig hat sich nichts verändert. Im Gegenteil: Die Beschäftigten arbeiten am körperlichen Limit, viele können nicht mehr. Die befristete Einstellung von 1000 neuen Zustellkräften und die zusätzliche Übernahme eines Teils der eigenen ehemaligen Auszubildenden ist dabei nur logische Konsequenz. Doch ist diese Aktion nichts anderes, als ein riesiger PR-Gag. Die Post will ihr ange­kratztes Image aufpeppen. Den Beschäftigten hilft es aber nicht. Das Übel muss an der Wurzel gepackt werden.

Die DPVKOM bietet den Beschäftigten Hilfe zur Selbsthilfe an.

Die Versäumnisse der Vergangenheit zeigen: „Nur die Beschäftigten selbst können noch etwas verändern!“ Der Arbeitgeber setzt die Bemessungswerte („Was muss jeder einzelne während seiner Arbeitszeit schaffen!“) selbst fest. Betriebsräte und Gewerkschaften haben keine Mitsprache. Doch die Beschäftigten selbst sind nicht rechtlos. Zahlreiche gesetzliche Bestimmungen schützen sie. Allerdings müssen diese Rechte eingefordert und notfalls gerichtlich durchgesetzt werden.

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Übernahme zusätzlicher Leistungen

Im Jahre 2003 wurde bei der Deutschen Post AG ein Tarifvertrag abgeschlossen, in dem vereinbart wurde, dass Zustellerinnen und Zusteller bis zu 9,5 Stunde pro Woche zusätzliche Leistungen auf freiwilliger Basis übernehmen können. Dieser Tarifvertrag 112a hat mit dazu beigetragen, dass die tägliche Arbeitsbelastung der Zustellkräfte bei der Post massiv gestiegen ist.

 

Das sagt die DPVKOM:

Die generelle Freigabe der Arbeitszeit bis zu 48 Stunden war verantwortungslos. Kein Zusteller kann auf Dauer jede Woche 48 Stunden lang einen solchen Knochenjob erledigen.

Die „Freiwilligkeit“, die im Tarifvertrag steht, wurde und wird in den Niederlassungen nicht beachtet, weil die Zentrale durch entsprechende Budgetvorgaben die Einsparpotenziale vorschreibt. Es war absehbar, dass der Arbeitgeber diese Vorgaben mit den Jahren weiter deutlich erhöhen würde.

Die Deutsche Post AG verlagert einen Teil des so genannten „unternehmerischen Risikos“ auf die Beschäftigten.

Sollten Verkehrsmengen zurückgehen, kann der Arbeitgeber nach einer (jederzeit durchführbaren) Neubemessung die Stunden des ÜzL-Vertrages reduzieren oder ganz wegfallen lassen. Diese Stunden unterliegen nämlich nicht dem tariflichen und gesetzlichen Kündigungsschutz. Ist der Arbeitnehmer krank oder hat er Urlaub, erhält er natürlich auch keine Vergütung für diese Stunden aus dem Vertrag.

Der Arbeitgeber wird weiter versuchen die Zustellkräfte zu „überzeugen“, Üzl-Verträge mit möglichst vielen Stunden zu unterschreiben. Wenn ein Zusteller dies nicht möchte, dann muss er es auch strikt ablehnen, eine solche Vereinbarung zu treffen. Wenn der Arbeitgeber dann mit einer Versetzung oder dem Wechsel des Zustellbezirks droht, muss der Betroffene sich wehren. Die DPVKOM bietet ihren Mitgliedern in solchen Fällen kostenlosen Rechtsschutz.

Unterschreibt man aber einen solchen Vertrag, wird es sicherlich später recht schwer werden, dem Arbeitgeber beweisen zu wollen, dass man selbst überlastet ist.

Also: Wer auf der einen Seite meint, überlastet zu sein, darf auf der anderen Seite keinen Vertrag über ÜzL mit der Deutschen Post AG abschließen.

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