Die Fachgewerkschaft für die Beschäftigten der Post, Postbank, Telekom und Call-Center

06.01.2026

Neues Plakat zu den Betriebsratswahlen

Kompetenz in Beamtenangelegenheiten

Bei Post und Telekom sind immer noch knapp 30.000 Beamte beschäftigt. Sie haben durch ihre Arbeit in den zurückliegenden Jahren und Jahrzehnten wesentlich zur positiven Entwicklung der beiden Unternehmen beigetragen und tun dies nach wie vor. Ohne die Beamtinnen und Beamten in den Postnachfolgeunternehmen ständen die beiden Aktiengesellschaften bei… || mehr

18.12.2025

Regelung zum engagierten Ruhestand wurde verlängert!

Jetzt steht es fest: Die Regelung zum engagierten Ruhestand für Beamtinnen und Beamte der Postnachfolgeunternehmen wird bis zum 31. Dezember 2026 verlängert. || mehr

01.12.2025

DPVKOM in den Medien

Probleme in der Zustellung sind hausgemacht!

In den zurückliegenden Tagen und Wochen hat es mehrere Presseveröffentlichungen zu den Arbeitsbedingungen in der Zustellung gegeben. Dabei haben die Medienvertreter unsere Fachgewerkschaft vorab um eine Stellungnahme gebeten. || mehr

25.11.2025

Neues Plakat zu den Betriebsratswahlen

Ihr seid keine Marionetten!

Ihr seid keine Marionetten! So lautet die klare Aussage unserer DPVKOM auf einem neuen Plakat zu den bevorstehenden Betriebsratswahlen. || mehr

25.11.2025

11 Fachgewerkschaften verabschieden „Frankfurter Erklärung“ für Tarifpluralität, Mitbestimmung und gewerkschaftliche Vielfalt

Mehrere deutsche Fachgewerkschaften aus unterschiedlichen Branchen, unter ihnen die Fachgewerkschaft DPVKOM, haben in Frankfurt am Main beim gestrigen Symposium zur Zukunft der Fachgewerkschaften gemeinsam die „Frankfurter Erklärung der Fachgewerkschaften“ verabschiedet. Mit dem Dokument setzen sie ein deutliches Zeichen für die Sicherung der… || mehr

17.11.2025

Urteil des Bundesarbeitsgerichts

Regelung im Entgelttarifvertrag der Deutschen Post diskriminiert befristet Beschäftigte

Für Arbeitnehmer bei der Deutschen Post, die vor dem 30. Juni 2019 befristet beschäftigt waren und nach diesem Stichtag einen unbefristeten Arbeitsvertrag unterschrieben haben, dürfen keine verlängerten Stufenlaufzeiten gemäß Entgelttarifvertrag gelten. Diese von unserem gewerkschaftlichen Mitbewerber vereinbarte tarifvertragliche Regelung verstößt… || mehr