Die Fachgewerkschaft für die Beschäftigten der Post, Postbank, Telekom und Call-Center

Telekom-Beamtenaltersteilzeitverordnung soll verlängert werden

Die bestehende Telekom-Beamtenaltersteilzeitverordnung (TelekomBATZV) soll über den 31. Dezember 2024 hinaus um ein Jahr verlängert werden. Das sieht ein Verordnungsentwurf des Bundesfinanzministeriums zur Änderung der TelekomBATZV vor. Hierzu hat die DPVKOM im Rahmen eines Beteiligungsverfahrens gegenüber dem Bundesfinanzministerium nun Stellung genommen und dabei inhaltliche Anpassungen kritisiert.

Grundsätzlich begrüßt unsere Fachgewerkschaft im Sinne der bei der Deutschen Telekom AG beschäftigten Beamten die Verlängerung der Möglichkeit zur Inanspruchnahme einer Altersteilzeitregelung bis zum 31. Dezember 2025. Mit Befremden hat die DPVKOM allerdings zur Kenntnis genommen, dass die wesentlichen, über die reine Laufzeitverlängerung hinausgehenden inhaltlichen Anpassungen „versteckt“ in Artikel 15 des Entwurfes eines Gesetzes zur Sicherstellung einer amtsangemessenen Bundesbesoldung und -versorgung zu finden sind. Aus Gründen der Transparenz und Klarheit wäre es aus Sicht der DPVKOM sinnvoll und besser gewesen, wenn der vorgelegte Verordnungsentwurf zur TelekomBATZV auch die inhaltlichen Änderungen enthalten würde.

Darüber hinaus kritisiert die DPVKOM, dass der bisher nach der Altersteilzeitzuschlagsverordnung zur Ermittlung der Höhe des Altersteilzeitzuschlages von der Bruttobesoldung subtrahierte Prozentsatz des Solidaritätszuschlages in Höhe von 5,5 Prozent zusammen mit einem Abzugsbetrag von 8 Prozent zu einem Gesamtabzugsbetrag von 13,5 Prozent aufsummiert worden ist. Dadurch fällt die Nettobesoldung des betreffenden Beamten als Grundlage zur Berechnung des Altersteilzeitzuschlages geringer aus. Diese Vorgehensweise wird von der DPVKOM unter Gerechtigkeitsgesichtspunkten klar abgelehnt! So ist der Solidaritätszuschlag seit 2021 für rund 90 Prozent derjenigen, die den Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5 Prozent zur Lohnsteuer oder veranlagten Einkommensteuer gezahlt haben, durch die Anhebung der bestehenden Freigrenze vollständig entfallen. Das gilt auch für den weitaus größten Teil der bei der Deutschen Telekom AG beschäftigten Beamten. Für die DPVKOM ist völlig unverständlich, warum die Beamten, die die Altersteilzeitregelung in Anspruch nehmen wollen, den Solidaritätszuschlag weiterhin zahlen sollen.   

An dieser Stelle wäre ein Streichen des Solidaritätszuschlages für alle Bundesbeamten – auch für die, die bei der Telekom in Altersteilzeit gehen wollen – angezeigt und gerecht gewesen. Die DPVKOM wird diese Forderung auch im weiteren Beteiligungsverfahren bekräftigen.