Die Fachgewerkschaft für die Beschäftigten der Post, Postbank, Telekom und Call-Center

DPVKOM-Mitglieder klagen gegen Ungerechtigkeit!

In einem neuen Video thematisieren unsere Bundesvorsitzende Christina Dahlhaus und DPVKOM-Justiziarin Jessica Mathieu die rechtswidrige Eingruppierung von Beschäftigten der Deutschen Post.

Gemäß des Teilzeit- und Befristungsgesetzes darf ein Arbeitgeber befristet beschäftigte Arbeitnehmer nicht schlechter behandeln als vergleichbare unbefristet Beschäftigte – es sei denn, dass sachliche Gründe eine unterschiedliche Behandlung rechtfertigen. Der Entgelttarifvertrag (ETV) der Deutschen Post AG sieht hingegen eine ungerechtfertigte Ungleichbehandlung vor und ist aus Sicht der DPVKOM in diesem Punkt rechtswidrig. Grundlage für die schlechtere Regelung ist eine Erklärung zum Entgelttarifvertrag (ETV) der damaligen Tarifvertragsparteien.

So ist in dem Tarifwerk der Post eine Stichtagsregelung enthalten, die Folgendes vorsieht:
Arbeitnehmer, die am 30. Juni 2019 bereits und am 01. Juli 2019 noch in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis zur Deutschen Post AG standen, bleiben der Gruppenstufe des bisherigen Arbeitsverhältnisses zugeordnet. Eine höhere Gruppenstufe und damit ein höheres Entgelt ist in diesen Fällen durch einen schnelleren Aufstieg zu erreichen. Danach erfolgt ein Aufstieg in der Gruppenstufe alle zwei Jahre.

Auf alle Arbeitnehmer, die zwar ebenfalls am 30. Juni 2019 und am 01. Juli 2019 in einem Arbeitsverhältnis zur Deutschen Post AG standen, allerdings zum Stichtag nur einen befristeten Arbeitsvertrag innehatten und erst nach dem Stichtag einen unbefristeten Arbeitsvertrag erhielten, wird eine schlechtere Regelung hinsichtlich des Aufstiegs in der Gruppenstufe angewendet. Sie steigen nur noch alle vier Jahre in die nächstes Gruppenstufe auf. Hiergegen haben bereits einige Mitglieder der DPVKOM mit Unterstützung unserer Fachgewerkschaft erfolgreich geklagt.  

Wenn Du DPVKOM-Mitglied und von der Ungleichbehandlung ebenfalls davon betroffen bist, dann melde Dich bei uns! Am besten per E-Mail an rechtsberatung(at)dpvkom.de

Video (MOV-Datei)