Die Fachgewerkschaft für die Beschäftigten der Post, Postbank, Telekom und Call-Center

Verhandlung vor dem LAG Köln jetzt für den 14. Februar 2025 terminiert

Possenspiel in Sachen Wahlanfechtung der Delegiertenwahlen geht weiter!

Erst der 12. Januar 2024, dann der 12. Juli 2024 und anschließend der 27. September 2024 – an diesen Terminen sollte vor dem Landesarbeitsgericht (LAG) Köln über die Wahlanfechtungen der DPVKOM im Zusammenhang mit den Delegiertenwahlen in den Betrieben DHL Hub Leipzig und NL Betrieb Karlsruhe im Vorfeld der Aufsichtsratswahl bei der Post verhandelt werden – sollte!

Denn an keinem der genannten Termine ist es zu einer Anhörung respektive Verhandlung gekommen. In Anbetracht der Tatsache, dass die Wahlanfechtung der DPVKOM bezüglich der Delegiertenwahlen schon vor der Delegiertenversammlung am 23. März 2023 erfolgte und zumindest die Wahl der Delegierten beim DHL Hub Leipzig bereits Anfang Mai des vergangenen Jahres vom Arbeitsgericht in Bonn für unwirksam erklärt wurde, ist die lange Verfahrensdauer zu kritisieren. 

Nun könnte manch einer sagen, dass die Mühlen der Justiz halt langsam mahlen. Das trifft hier jedoch nur bedingt zu und wird der Sache nicht gerecht. Auch wenn ein Termin am LAG aufgrund von Terminkollisionen (unter anderem Urlaub) des Bearbeiters des Verfahrens verlegt werden musste, kann sich die DPVKOM des Eindrucks nicht erwehren, dass das ganze Verfahren vonseiten des gewerkschaftlichen Mitbewerbers bewusst in die Länge gezogen wird. Damit soll wohl ein Urteilsspruch möglichst lange hinausgezögert werden, aus Sicht der anderen Gewerkschaft am besten bis zur nächsten Aufsichtsratswahl im Jahr 2028. Wie ist es sonst zu erklären, dass ein führender Funktionär und Aufsichtsratsmitglied der anderen Gewerkschaft gut zwei Wochen vor dem für den 27. September angesetzten Termin beantragt, an dem Verfahren beteiligt zu werden?! Hat das besagte Aufsichtsratsmitglied von der bereits im April 2023 – also vor gut 18 Monaten – eingereichten Klage der DPVKOM auf Feststellung der Unwirksamkeit der Wahl von insgesamt zehn Aufsichtsratsmitgliedern der Arbeitnehmerseite erst jetzt etwas mitbekommen? Hat er sich erst Anfang September mit dem Sachverhalt befasst und plötzlich gemerkt, dass er als Verfahrensbeteiligter gar nicht aufgeführt ist – nach der Rechtsauffassung der DPVKOM musste er dies auch nicht – oder hat er hier im Auftrag seiner Gewerkschaft ganz bewusst auf Zeit gespielt? Wie dem auch sei: Das ganze Prozedere gleicht mittlerweile einem Possenspiel. Es wirft nicht nur ein schlechtes Licht auf die Verfahrensdauer im deutschen Rechtssystem, sondern lässt – mal wieder – am Demokratieverständnis der anderen Gewerkschaft zweifeln.

Die DPVKOM erwartet, dass es an dem nun anberaumten Termin am 14. Februar 2025 endlich zu einer Verhandlung über die Klage der DPVKOM kommen wird. Die DPVKOM will dann erreichen, dass das LAG Köln die Feststellung trifft, dass zumindest in zwei Betrieben die Anzahl der DPVKOM-Delegierten fehlerhaft ermittelt wurde. Angesichts der Tatsache, dass der DPVKOM nur wenige Stimmen fehlten, um einen Sitz im Aufsichtsrat der Deutschen Post zu erringen, könnte sich bei einer dann möglichen Wiederholung der Delegiertenwahl in den beiden Betrieben der Stimmenanteil der DPVKOM erhöhen. Dies hätte unmittelbare Auswirkungen auf das Ergebnis der Aufsichtsratswahl in Gänze.