Die Fachgewerkschaft für die Beschäftigten der Post, Postbank, Telekom und Call-Center

DPVKOM nimmt zum Entwurf der Post-Arbeitszeitverordnung Stellung

Vor Kurzem hat die DPVKOM aus dem Bundesfinanzministerium den Entwurf zur Änderung der Post-Arbeitszeitverordnung für Beamte erhalten. Gleichzeitig wurde unsere Fachgewerkschaft im Beteiligungsverfahren zu einer Stellungnahme aufgefordert. Dieser Aufforderung ist die DPVKOM Anfang Juli nachgekommen.

Nach juristischer Prüfung ergeben sich keine Kollisionen mit sonstigen beamtenrechtlichen Regelungen, insbesondere mit der Arbeitszeitverordnung für Bundesbeamte.

Aber:

  • In die neue Arbeitszeitverordnung sollen inhaltlich die Neuregelungen aus dem Tarifvertrag zur Arbeitszeit in der Zustellung übernommen werden. Die DPVKOM hat diesen Tarifvertrag nicht unterzeichnet und lehnt dieses Vorhaben folgerichtig ab. 
  • Die im Tarifvertrag enthaltenen Regelungen, die bestimmte zeitliche Flexibilisierungen nun auch für die verbeamteten Mitarbeiter der DHL Group vorsehen, führen zu einer weiteren Arbeitsbelastung. 
  • So soll beispielsweise auch dem Beamten nicht die volle Dienstzeit angerechnet werden, wenn er in der ersten Stunde nach Dienstbeginn in Absprache mit dem unmittelbaren Vorgesetzten einen Freizeitausgleich für bereits erbrachte Mehrleistungen in Anspruch nimmt. Auch hier müssten drei Stunden dem Dienstherrn „geschenkt“ werden.

Insgesamt tragen die in den Änderungsvorschlägen enthaltenen Regelungen einseitig dem Bedürfnis des Unternehmens Rechnung. Der richtige Weg wäre es hingegen, die Arbeitsbelastung für die vorhandenen Beschäftigten zu reduzieren und neue Beschäftigte durch gute und faire Arbeitsbedingungen zu gewinnen. Auch das hat die DPVKOM in der Stellungnahme deutlich gemacht.

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