Vor Kurzem hat die DPVKOM aus dem Bundesfinanzministerium den Entwurf zur Änderung der Post-Arbeitszeitverordnung für Beamte erhalten. Gleichzeitig wurde unsere Fachgewerkschaft im Beteiligungsverfahren zu einer Stellungnahme aufgefordert. Dieser Aufforderung ist die DPVKOM Anfang Juli nachgekommen.
Nach juristischer Prüfung ergeben sich keine Kollisionen mit sonstigen beamtenrechtlichen Regelungen, insbesondere mit der Arbeitszeitverordnung für Bundesbeamte.
Aber:
Insgesamt tragen die in den Änderungsvorschlägen enthaltenen Regelungen einseitig dem Bedürfnis des Unternehmens Rechnung. Der richtige Weg wäre es hingegen, die Arbeitsbelastung für die vorhandenen Beschäftigten zu reduzieren und neue Beschäftigte durch gute und faire Arbeitsbedingungen zu gewinnen. Auch das hat die DPVKOM in der Stellungnahme deutlich gemacht.