Eine Frau ist unbemerkt schwanger, als ihr gekündigt wird. Als ihr Arzt die Schwangerschaft bestätigt, ist die Frist für eine Kündigungsschutzklage bereits verstrichen. In diesen Fällen ist die Klage aber nachträglich zulässig, so das Bundesarbeitsgericht (BAG) mit Sitz in Erfurt.
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