Die Deutsche Post AG darf die bei der Tarifrunde des Öffentlichen Dienstes vereinbarte Corona-Sonderzahlung, die auf die Bundesbeamten und damit die Beamten der Postnachfolgeunternehmen übertragen werden soll, nicht mit dem bereits an Beamte gezahlten Corona-Sonderbonus in Höhe von 300 Euro verrechnen. Damit darf keine Anrechnung der schon…
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