Die Fachgewerkschaft für die Beschäftigten der Post, Postbank, Telekom und Call-Center

Positionen und Ziele im Bereich Call-Center

 

Call-Center-Mindestlohn einführen!

Die Call-Center-Branche wächst und wächst. Mittlerweile arbeiten mehr als 100.000 Menschen in Call-Center-Unternehmen, die für andere Unternehmen Call-Center-Dienstleistungen erbringen. Daneben sind mehr als 20.000 Arbeitsplätze in der gesamten Branche unbesetzt.

In nur sehr wenigen Call- Centern existieren bislang tarifvertragliche Regelungen zum Schutz der Beschäftigten. Gleichzeitig steigen die Anforderungen an die Mitarbeiter durch die neuen Medien und Anwendungen. Dazu zählen zum Beispiel soziale Netzwerke und Video-Chats.

 

Das sagt die DPVKOM:

Nach wie vor herrscht in der Call-Center-Branche ein „kranker“ Wettbewerb, der fast ausschließlich über den Lohn geführt wird. Damit die Lohnspirale nach unten endlich durchbrochen wird, setzt sich die DPVKOM für einen Call-Center-Mindestlohn von 9,50 Euro ein. Dieser muss tarifvertraglich vereinbart werden.

Darüber hinaus müssen die Arbeitsbedingungen in Call-Centern tarifvertraglich geregelt werden. Hierzu zählen unter anderem

  • die Höhe des Erholungsurlaubes,
  • die Arbeitszeit,
  • Sozialleistungen oder auch
  • die Lohnfortzahlung im Urlaubs- und Krankheitsfall.

 

Dafür stehen wir:

  • für einen Call-Center-Mindestlohn von 9,50 Euro sowie
  • für bessere Arbeitsbedingungen!

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Beschäftigtendatenschutz verbessern!

Die Arbeitgeber aus unserem Organisationsbereich werten durch Überwachungs- und Erfassungssysteme die Leistung und das Verhalten der Beschäftigten aus.

Begründet wird dies in erster Linie mit der Qualitätssicherung.

In zahlreichen Betrieben, insbesondere in der Call-Center-Branche, ist es üblich, dass Gespräche täglich aufgezeichnet und ausgewertet werden. Oft werden sogar die Mausbewegungen auf

dem Bildschirm festgehalten. Auch Zusteller der Deutschen Post können durch die Ortung der Zustellfahrzeuge per GPS kontolliert werden.

 

Das sagt die DPVKOM:

Kein Betrieb oder Unternehmen braucht den „gläsernen“ Beschäftigten. Durch die ausufernde Überwachung und Auswertung werden die Mitarbeiter in ihren Persönlichkeitsrechten massiv beeinträchtigt. Es herrscht ein permanenter Überwachungsdruck, der in immer mehr Fällen zu psychischen Problemen der Beschäftigten führt.

Die DPVKOM fordert daher:

  • Wirksame Schutzregelungen gegen eine permanente Verhaltens- und Leistungskontrolle der Beschäftigten.
  • Videoüberwachungen dürfen nur ausnahmsweise in begründeten Fällen und nur mit Zustimmung des Betriebsrats möglich sein.
  • Das Aufzeichnen von Gesprächen darf nur erfolgen, wenn der Betriebsrat dem zustimmt. Einzelheiten dazu sind in einer Betriebsvereinbarung zu regeln.

 

Dafür stehen wir:

  • für einen wirksamen Beschäftigtendatenschutz sowie
  • für umfangreiche Mitbestimmungs- und Beteiligungsrechte der Betriebsräte in Fragen des Datenschutzes!

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