Am 12. Oktober ist es so weit. Dann werden in mehreren Unternehmen der Deutschen Telekom neue Arbeitnehmervertreter für die Aufsichtsräte gewählt. Da in allen Unternehmen Briefwahl angeordnet wurde, können die Beschäftigten voraussichtlich bereits ab Mitte September per Briefwahl ihre Stimme abgeben.
Dabei tritt unsere Fachgewerkschaft in den folgenden Unternehmen mit jeweils einer eigenständigen Wahlvorschlagsliste für die „echten“ Arbeitnehmervertreter, also die Vertreter, die im Unternehmen beschäftigt sind, und die Gewerkschaftsvertreter an:
Die einzelnen Kandidierenden und die Ersatzvertreter stellen sich dabei unter anderem in Flyern vor, die unsere Fachgewerkschaft vor Ort in den Betrieben verteilt. Diese sind auch hier abrufbar. Unserer Fachgewerkschaft ist es jedenfalls gelungen, engagierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der jeweiligen Unternehmen sowie erfahrene und kompetente Gewerkschafter für die jeweiligen Wahlvorschlagslisten zu gewinnen.
Aufsichtsratsmitglieder können mitbestimmen
Beschäftigte in den Betrieben fragen sich vielleicht, warum sie sich an den Wahlen beteiligen sollen und wofür sich die DPVKOM im Aufsichtsrat einsetzen wird. Zunächst einmal sind Aufsichtsratswahlen ein wichtiger Bestandteil der betrieblichen Mitbestimmung. Sie gewährleisten, dass die Interessen der Beschäftigten auch im Aufsichtsrat berücksichtigt werden. So ist es unter anderem Aufgabe des Aufsichtsrates, die Arbeitsweise des Vorstandes zu kontrollieren, dessen Vergütung festzulegen oder auch Vorstandsmitglieder zu berufen beziehungsweise abzuberufen. Der Aufsichtsrat besteht aus insgesamt zwölf Mitgliedern. Die Kapitalseite und die Arbeitnehmervertreter haben jeweils sechs Sitze im Aufsichtsrat. Aufseiten der Arbeitnehmer werden drei Arbeitnehmervertreter, die aus dem Betrieb kommen müssen, zwei externe Gewerkschaftsvertreter sowie ein Vertreter der leitenden Angestellten gewählt. Dies bedeutet, dass jeder Mitarbeiter bei der Aufsichtsratswahl drei Stimmen hat. Im Wahllokal oder bei der Briefwahl bekommt jeder Wahlberechtigte dementsprechend drei Stimmzettel.
Für die DPVKOM-Mitglieder im Aufsichtsrat versteht sich von selbst, dass sie ihren Aufgaben vor allem im Sinne der Beschäftigten nachkommen. Darüber hinaus setzen sie sich für Folgendes ein:
Hohe Wahlbeteiligung ist wichtig!
Die DPVKOM appelliert an dieser Stelle an alle Wahlberechtigten, von ihrem Stimmrecht Gebrauch zu machen. Eine hohe Wahlbeteiligung stärkt den Rücken der Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmerseite. Sie zeigt dem Arbeitgeber, dass die Wahlbewerber einen großen Rückhalt in der Belegschaft haben. Deshalb: Stimmt für die Kandidatinnen und Kandidaten der DPVKOM. Kreuzt in Eurem Betrieb die Liste(n) unserer Fachgewerkschaft mit dem Kennwort „DPVKOM – #FuerDichDa“ an – im eigenen Interesse!
Maik Brandenburger / Karlheinz Vernet Kosik