Der ursprünglich für den 5. Oktober anberaumte Verhandlungstermin vor dem Arbeitsgericht Bonn, bei dem über die Wahlanfechtung der DPVKOM bezüglich der im März stattgefundenen Aufsichtsratswahl bei der Deutschen Post verhandelt werden sollte, hat nicht stattgefunden. So wurde das Verfahren zunächst einmal ruhend gestellt.
Bevor sich das Arbeitsgericht Bonn in Gänze mit der Wahlanfechtung der DPVKOM befasst (siehe hierzu auch Artikel DPVKOM ficht Aufsichtsratswahl bei der Deutschen Post an!), wird nun zunächst vor dem Landesarbeitsgericht Köln über die Wahlanfechtungen der DPVKOM im Zusammenhang mit den Delegiertenwahlen im Vorfeld der Aufsichtsratswahl in den Betrieben DHL Hub Leipzig und NL Betrieb Karlsruhe verhandelt. Hier hatte unsere Fachgewerkschaft ebenfalls massive Verstöße gegen Wahlvorschriften bemängelt. Diese Verhandlung vor dem Landesarbeitsgericht (LAG) Köln soll voraussichtlich im Januar 2024 stattfinden.
Aus Sicht der DPVKOM ist die Ruhendstellung des "Hauptsacheverfahrens" vor dem Arbeitsgericht Bonn sinnvoll und begrüßenswert. So sieht unsere Fachgewerkschaft einen direkten Zusammenhang zwischen den Delegiertenwahlen und der Aufsichtsratswahl im Rahmen der Delegiertenversammlung. Es ist nicht auszuschließen, dass das LAG Köln die Feststellung trifft, dass zumindest in zwei Betrieben die Anzahl der DPVKOM-Delegierten fehlerhaft ermittelt wurde. Angesichts der Tatsache, dass der DPVKOM nur wenige Stimmen fehlten, um einen Sitz im Aufsichtsrat der Deutschen Post zu erringen, könnte sich bei einer dann möglichen Wiederholung der Delegiertenwahl in den beiden Betrieben der Stimmenanteil der DPVKOM erhöhen. Dies hätte unmittelbare Auswirkungen auf das Ergebnis der Aufsichtsratswahl in Gänze.