Die Fachgewerkschaft für die Beschäftigten der Post, Postbank, Telekom und Call-Center

Bundeskabinett verabschiedet Gesetzentwurf zur Anpassung der Besoldung und Versorgung

  • Foto: Pixabay
    Das Bundeskabinett trifft sich einmal in der Woche - in der Regel mittwochs - im Kabinettsaal des Kanzleramtes.

Das Bundeskabinett hat sich am 13. Juli mit dem Gesetzentwurf zur Anpassung von Besoldung und Versorgung befasst und diesen auch beschlossen.

Mit dem gestrigen Beschluss der Bundesregierung wird auch die Forderung der DPVKOM, das Tarifergebnis auf die Beamten und Versorgungsempfänger der Postnachfolgeunternehmen zu übertragen, erfüllt. Da das Gesetzgebungsverfahren voraussichtlich erst im Herbst beziehungsweise Ende des Jahres komplett abgeschlossen sein wird, hat das Bundeskabinett auch die Gewährung von Abschlagszahlungen gebilligt. Diese müssen nun zeitnah von den Postnachfolgeunternehmen umgesetzt werden.

Zuvor hatte das Bundesministerium des Innern am 7. Juni 2023 den Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Bundesbesoldung und -versorgung für die Jahre 2023 und 2024 sowie zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften (BBVAnpÄndG 2023/2024) vorgelegt. Dieser Entwurf sieht vor, das Tarifergebnis von Bund und Kommunen auf die Beamtinnen und Beamten des Bundes zeit- und wirkungsgleich zu übertragen.

So sollen Bundesbeamtinnen und -beamte für den Monat Juni eine einmalige Sonderzahlung von 1240 Euro und dann für die Monate Juli 2023 bis Februar 2024 monatliche  Sonderzahlungen in Höhe von jeweils 220 Euro als Ausgleich für die gestiegene Inflation erhalten. Insgesamt wird damit eine abgabenfreie Inflationsprämie von 3.000 Euro gewährt. Versorgungsempfängerinnen und -empfänger werden entsprechend dem persönlichen Ruhegehaltssatz sowie gegebenenfalls dem Anteilssatz der Hinterbliebenenversorgung einbezogen.

Im Jahr 2024 ist dann zum 1. März eine Anhebung der Dienst- und Versorgungsbezüge nach Maßgabe eines Sockelbetrags in Höhe von 200 Euro und einer darauf aufsetzenden
Linearanpassung von 5,3 Prozent vorgesehen.

So hatte die DPVKOM-Bundesvorsitzende Christina Dahlhaus in einem Beteiligungsgespräch im Bundesinnenministerium die Vorlage des Gesetzentwurfes und die darin vorgesehene Anpassung der Besoldung und Versorgung als gutes, aber auch dringend notwendiges Signal der Wertschätzung der Bundesbeamtinnen und Bundesbeamten bezeichnet. Zugleich kritisierte sie, dass – auch wenn dies im Tarifabschluss von Bund und Kommunen so vorgesehen sei – der Bund an die in Teilzeit oder in Elternzeit befindlichen Beamtinnen und Beamten die Inflationsausgleichsprämie nicht oder nur anteilig gewähre.