Die Fachgewerkschaft für die Beschäftigten der Post, Postbank, Telekom und Call-Center

Beteiligungsgespräch im Bundesinnenministerium

DPVKOM-Bundesvorsitzende nimmt Stellung zum Gesetzentwurf zur Anpassung von Besoldung und Versorgung

  • Foto: Jan Brenner/dbb
    An der Anhörung nahmen unter anderem die DPVKOM-Bundesvorsitzende Christina Dahlhaus und den Fachvorstand Beamtenpolitik des dbb, Friedhelm Schäfer, teil.

Am 26. Juni 2023 fand in Berlin das Beteiligungsgespräch zu dem Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Bundesbesoldung und -versorgung für die Jahre 2023 und 2024 sowie zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften (BBVAnpÄndG 2023/2024) statt. Daran nahm auch die DPVKOM-Bundesvorsitzende und Sprecherin der Bundesbeamtengewerkschaften, Christina Dahlhaus, teil.

Das Bundesministerium des Innern hatte am 7. Juni 2023 den Entwurf eines BBVAnpÄndG 2023/2024 vorgelegt. Damit wird entsprechend der Ankündigung der Bundesinnenministerin Nancy Faeser ihre unmittelbar bei den Tarifverhandlungen am 22. April 2023 gegebene Zusage eingehalten, das Tarifergebnis von Bund und Kommunen auf die Beamtinnen und Beamten des Bundes zeit- und wirkungsgleich zu übertragen.

So sollen Bundesbeamtinnen und -beamte für den Monat Juni eine einmalige Sonderzahlung von 1240 Euro und dann für die Monate Juli 2023 bis Februar 2024 monatliche Sonderzahlungen in Höhe von jeweils 220 Euro als Ausgleich für die gestiegene Inflation erhalten. Insgesamt wird damit eine abgabenfreie Inflationsprämie von 3.000 Euro gewährt. Versorgungsempfängerinnen und -empfänger werden entsprechend dem persönlichen Ruhegehaltssatz sowie gegebenenfalls dem Anteilssatz der Hinterbliebenenversorgung einbezogen. Im Jahr 2024 ist dann zum 1. März eine Anhebung der Dienst- und Versorgungsbezüge nach Maßgabe eines Sockelbetrags in Höhe von 200 Euro und einer darauf aufsetzenden Linearanpassung von 5,3 Prozent vorgesehen.

Christina Dahlhaus bezeichnete die Vorlage des Gesetzentwurfes und die darin vorgesehene Anpassung der Besoldung und Versorgung als gutes, aber auch dringend notwendiges Signal der Wertschätzung der Bundesbeamtinnen und Bundesbeamten. Zugleich kritisierte sie, dass – auch wenn dies im Tarifabschluss von Bund und Kommunen so vorgesehen sei – der Bund an die in Teilzeit oder in Elternzeit befindlichen Beamtinnen und Beamten die Inflationsausgleichsprämie nicht oder nur anteilig gewähre. Auch diese seien von den stark gestiegenen Lebenshaltungskosten betroffen und bedürften einer finanziellen Entlastung. Dies sei vom Bund im Hinblick auf seinen Personalkostenanteil ohne Weiteres leistbar.

Bei der Anhörung begrüßte auch der zweite Vorsitzende und Fachvorstand für Beamtenpolitik des dbb, Friedhelm Schäfer, die Übertragung des Tarifabschlusses vom vergangenen April auf die Beamtinnen und Beamten des Bundes. „Die Innenministerin hält somit Wort und schafft für Bundesbeamtinnen und -beamte ebenso wie für Versorgungsempfängerinnen und -empfänger einen finanziellen Ausgleich für die stark gestiegenen Lebenshaltungskosten. Dies hatte der dbb während der gesamten Einkommensrunde immer wieder gefordert“, so Schäfer.

Das Bundeskabinett will sich nun am 13. Juli 2023 mit dem Gesetzentwurf befassen. Dabei soll auch über eine Abschlagsauszahlungsverfügung entschieden werden. Dadurch könnten im Herbst – und damit bereits vor dem formalen Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens – rückwirkend die ersten Stufen zahlbar gemacht werden.