Bei den Postnachfolgeunternehmen Deutsche Post AG, Deutsche Telekom AG und Deutsche Postbank AG sind nach wie vor zahlreiche Beamte beschäftigt.
Durch ihre Zuverlässigkeit, ihr Verantwortungsbewusstsein und ihre Einsatzbereitschaft sind sie auch heute noch ein wichtiger und nicht zu ersetzender Bestandteil der Unternehmen. In den zurückliegenden Jahren haben die Arbeitgeber immer wieder versucht, eine größtmögliche Flexibilität hinsichtlich des Personaleinsatzes der Beamten zu erzielen. Das führte auch dazu, dass Beamte mitunter unterwertig eingesetzt wurden. Gleichzeitig wendeten die Unternehmen
immer wieder die Möglichkeiten der Zuweisung und Abordnung an, um Beamte nach ihrem Gusto einsetzen beziehungsweise loswerden zu können.
Das sagt die DPVKOM:
Die Unternehmen müssen nicht nur ihrer Weiterbeschäftigungsverpflichtung der Beamten gemäß Artikel 143 b Grundgesetz nachkommen, sondern sie sind auch dazu verpflichtet, die Beamten amtsangemessen zu beschäftigen. Ein Abschieben und Hinausdrängen von Beamten darf es nicht geben!
Konkret fordert die DPVKOM für die Beamten der Postnachfolgeunternehmen:
Dafür stehen wir: