Bei der Deutschen Telekom Services GmbH (DTS) sind Verhaltens- und Leistungskontrollen der Beschäftigten jetzt auch im Rahmen des mobile working möglich. Die Rechtsgrundlage wurde durch die Gesamtbetriebsvereinbarung (GBV) Livekontakte geschaffen, die am 1. September 2020 in Kraft getreten ist.
Maximal an fünf 5 Arbeitstagen – mit maximal 25 Aufzeichnungen – im Monat soll eine Überwachung möglich sein. Im Durchschnitt können so 25 Prozent der monatlichen Arbeitszeit überwacht werden. Eine permanente Kontrolle der Arbeitsleistung ist gemäß GBV explizit nicht vorgesehen. Angeblich soll auch sichergestellt sein, dass die Beschäftigten im Voraus wissen, wann die Verhaltens- und Leistungskontrolle erfolgen soll. Diese Vorlauffrist soll mindestens zwei Wochen betragen. Wie diese Frist bei der Rückkehr aus einer längeren Abwesenheit (beispielsweise Urlaub oder Arbeitsunfähigkeit) eingehalten werden soll, kann nicht nachvollzogen werden. Man stelle sich vor, dass während eines dreiwöchigen Urlaubs eines Mitarbeitenden innerhalb der Vorlauffrist von zwei Wochen „in den internen Infomedien in geeigneter Weise“ über die bevorstehende Überwachung informiert wird. Das könnte dazu führen, dass ein Mitarbeiter nach seinem Urlaub direkt am ersten Arbeitstag überwacht wird – ohne Kenntnis davon zu haben.
Teamleiter analysiert Arbeitsleistung
Die individuelle Analyse der Qualität der Arbeitsleistung wird vom Teamleiter vorgenommen. Schranken der Überwachung werden ihm lediglich durch IT-Systeme gesetzt. So ist beispielsweise eine Überwachung per MS Outlook, WebEx oder per Ferndiagnose nicht möglich. Frei von Störfällen ist dieses IT-System und die Auswertung durch Vorgesetzte nicht, wie in § 12 der GBV beispielhaft beschrieben. Danach obliegt den regionalen Steuerungsteams die Ausregelung von Störfällen im Einzelfall.
Aus Sicht der DPVKOM beschneidet die neue GBV die Rechte der Mitarbeiter und die Rechte der lokalen Betriebsräte massiv. So haben die betrieblichen Interessenvertreter keine rechtliche Handhabe gegen die Anwendung der Verhaltens- und Leistungskontrolle.