Die Fachgewerkschaft für die Beschäftigten der Post, Postbank, Telekom und Call-Center

Termin vor dem Landesarbeitsgericht erneut aufgehoben

Unglaublich, aber (leider) wahr!

Der für den 29. Juni vorgesehene Kammertermin vor dem Landesarbeitsgericht Köln in dem Klageverfahren der DPVKOM um die Anerkennung von Postbeschäftigungszeiten ist aufgrund einer Erkrankung eines Verfahrensbeteiligten erneut aufgehoben worden. Ein neuer Termin steht noch nicht fest.

Auch wenn der Grund für die erneute Verschiebung des Termins plausibel ist, gleicht das ganze Prozedere mittlerweile einer Posse, über die wirklich nicht mehr gelacht werden kann. Im Gegenteil: Für die DPVKOM ist diese Verfahrensweise schlichtweg unmöglich. 

So fand der erste Gütetermin in dieser Angelegenheit vor dem Arbeitsgericht Bonn bereits Ende 2019 statt. Nachdem das Arbeitsgericht Bonn dann im November 2020 die entsprechende Musterklage unserer Fachgewerkschaft zurückgewiesen hatte, legte die DPVKOM im Februar 2021 gegen diese aus unserer Sicht falsche Entscheidung Berufung beim Landesarbeitsgericht Köln ein. Seitdem wurde eine mehrmals anberaumte Verhandlung vor dem Landesarbeitsgericht immer wieder verschoben.

In dem Rechtsstreit geht es um die Anerkennung von Postbeschäftigungszeiten im Rahmen der tariflichen Eingruppierung von ehemaligen Beschäftigten der DHL-Delivery-Regionalgesellschaften. So kämpft die DPVKOM um eine Anerkennung dieser Vorbeschäftigungszeiten, die für Betroffene mit einem höheren Monatsentgelt einhergehen würde.