Die Fachgewerkschaft für die Beschäftigten der Post, Postbank, Telekom und Call-Center

Telekom fördert private Wallboxen zum Aufladen von E-Dienstfahrzeugen

Die Deutsche Telekom möchte ihre Dienstwagenflotte im Bereich der DT Technik bis 2030 vollständig elektrifizieren. Dieser Plan soll schrittweise umgesetzt werden. Um dieses Ziel zu erreichen, fördert das Unternehmen auch die Installation von privaten Wallboxen, wenn Beschäftigte der DT Technik ihr Dienstfahrzeug zuhause laden.

Für die Errichtung der privaten Ladeinfrastruktur gewährt der Arbeitgeber einen Zuschuss von insgesamt 1.500 Euro (brutto). Die Beantragung dieser finanziellen Unterstützung erfolgt nach der ausgelösten Fahrzeugbestellung. Angaben des Unternehmens zufolge machen zahlreiche Mitarbeitende die Bestellung eines elektrischen Dienstfahrzeuges von einem Arbeitgeberzuschuss abhängig. Diesem Wunsch kommt die DT Technik nun nach.

Die Förderung wird dann gewährt, wenn unter anderem folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Geschäftlich notwendiges Firmenfahrzeug mit Elektroantrieb ist vorhanden oder bestellt.
  • Regelabstellort des Firmenfahrzeugs an der Privatanschrift.
  • Es muss ein aktives Arbeitsverhältnis bestehen, welches bei Auszahlung der Förderung noch mindetens ein Jahr Fortbestand hat.
  • Gefördert wird einmalig die Schaffung einer noch nicht vorhandenen privaten Ladeinfrastruktur. Hierbei dürfen keine anderen öffentlichen oder nicht öffentlichen Zuschüsse in Anspruch genommen werden.
  • Die Verantwortung für Einkauf, Aufbau und Inbetriebnahme sowie den laufenden Betrieb liegt beim Antragsteller.
  • Der Antragsteller kann die Technik selbstständig auswählen. Mindestanforderung ist die Möglichkeit zur Abgrenzung der geschäftlichen Ladekosten.
  • Gefördert werden ausschließlich die nachgewiesenen Kosten der Heimladekosten (zum Beispiel Rechnung des beauftragten Fachbetriebes).
  • Die Auszahlung der Förderung erfolgt mit der monatlichen Lohnabrechnung und ist als geldwerter Vorteil einmalig zu versteuern.
  • Ganz wichtig: Die Abrechnung muss bis spätestens 27. November 2024 erledigt sein!