Die Fachgewerkschaft für die Beschäftigten der Post, Postbank, Telekom und Call-Center

Postbank-Tarifrunde

Tarifabschluss erzielt!

  • Foto: DPVKOM
    Der stellvertretende Bundesvorsitzende und Verhandlungsführer der DPVKOM, Andreas Kögler, in der gestrigen virtuellen Tarifrunde.

In der dritten, erneut virtuell stattgefundenen Tarifrunde für die Beschäftigten der ehemaligen Postbank-Einheiten am 23. März 2022 konnte die aus den Gewerkschaften DBV, komba und DPVKOM bestehende Tarifgemeinschaft ein akzeptables Tarifergebnis erzielen.

So steigen die Entgelte der Beschäftigten in den ehemaligen Einheiten von Postbank und PB Services sowie der PB Factoring GmbH und BCB AG zum 1. Juni dieses Jahres um 3,1 Prozent. Eine zweite Tariferhöhung von 2,1 Prozent, mindestens aber 100 Euro, tritt dann zum 1. Februar 2023 in Kraft. Außerdem wurden Einmalzahlungen von 750 Euro für alle Vollzeitkräfte (Teilzeitkräfte anteilig) im Mai 2022 sowie im Januar 2023 vereinbart.

Der Tarifkompromiss beinhaltet außerdem:

  • Verlängerung des Kündigungsschutzes bis 31. Januar 2024
  • verbesserte Altersteilzeitregelungen ab dem 56. Lebensjahr für die PB Filialvertrieb AG
  • deutliche Erhöhung der Ausbildungsvergütungen um insgesamt 100 Euro sowie Einmalzahlungen von je 200 Euro im Mai 2022 und Januar 2023
  • Übernahmegarantie für Azubis bei einem Notendurchschnitt von mindestens 2,6

Darüber hinaus hat sich die DPVKOM mit ihrem Verhandlungsführer Andreas Kögler in der Tarifrunde erfolgreich dafür eingesetzt, dass die der Postbank Filialvertrieb zugewiesenen Beamten für die Zeit von 1. Februar 2022 bis einschließlich 29. Februar 2024 eine monatliche Leistungszulage (Filialzulage) in Höhe der im Dezember 2007 gewährten Sonderzahlung erhalten. Das jährliche Budget des Filialvertriebs für das variable Leistungsentgelt nach Postbank-Leistungsentgeltverordnung wird um die Summe aller monatlichen Filialzulagen des jeweiligen Jahres gekürzt.

Die Deutsche Bank AG wird dem Bundesministerium der Finanzen eine entsprechende Änderung der Postbank-Leistungsentgeltverordnung ab dem 1. Februar 2022 bis einschließlich 29. Februar 2024 vorschlagen. Die Auszahlung erfolgt ab der nächstmöglichen Bezügezahlung.

Damit konnte die DPVKOM zusammen mit ihren Partnern in der Tarifgemeinschaft eine wichtige Forderung durchsetzen und einen insgesamt akzeptablen Tarifabschluss unter schwierigen Rahmenbedingungen erzielen. Die Einigung steht noch unter dem Vorbehalt der Zustimmung des DPVKOM-Bundesvorstands. Diese soll in Kürze erfolgen.