Eine Vielzahl von Themen, die für die Betriebsratsarbeit wichtig sind, stehen auf der Tagesordnung der Schulungskonferenz für Betriebsräte unserer Fachgewerkschaft vom 4. bis 6. September in Düsseldorf. Dabei wird nicht nur über aktuelle berufs- und unternehmenspolitische Themen aus den Bereichen Post, Telekom und Call-Center diskutiert.
Es werden auch zahlreiche rechtliche Aspekte dargestellt, die für die Arbeit der betrieblichen Interessenvertreter relevant sind. An der dreitägigen Veranstaltung nehmen rund 120 Betriebsrätinnen und Betriebsräte aus dem gesamten Bundesgebiet teil.
Es ist gute und gelebte Tradition, dass der Bundessprecher der Betriebsräte die Schulungskonferenz eröffnet – so auch diesmal. In seiner Begrüßung ging Niels-Lund Trebitz unter anderem auf die aktuelle Arbeitsverdichtung in den Unternehmen ein. Es sei zwar legitim, dass die Arbeitgeber durch eine Änderung der Arbeitsprozesse mehr Geld verdienen wollten. Dabei dürften die Mitarbeitenden jedoch nicht vergessen werden, so Trebitz. Der Telekom-Betriebsrat sprach sich für ein digitales Zugangsrecht für Gewerkschaften aus, damit diese auch in einer digitalen Arbeitswelt Zugang zu den Beschäftigten in den Betrieben haben.
Anschließend standen aktuelle berufs- und gewerkschaftspolitische Themen auf der Agenda. Nachdem der stellvertretende DPVKOM-Bundesvorsitzende und Fachreferent Post, Andreas Kögler, ein Einführungsstatement zur Novellierung des Postgesetzes und zur aktuellen Situation bei der Deutschen Post abgegeben hatte, konnte mit dem SPD-Bundestagsabgeordneten Axel Echeverria ein Gast der Veranstaltung begrüßt werden. Dieser griff Themen des Vortrags von Andreas Kögler auf und führte diese weiter aus. So sprach er sich nicht nur für eine Zwei-Mann-Zustellung als Regelzustellung bei schweren Paketen aus. Auch aus seiner Sicht dürfe die Gewinnmaximierung der Unternehmen nicht zu einer weiteren Arbeitsverdichtung führen. Applaus erhielt er auch für seine klare Aussage: "Finger weg vom Streikrecht!" Außerdem stellte er sich einer allgemeinpolitischen Diskussion, an der sich die anwesenden Betriebräte rege beteiligten.
Zum Abschluss des heutigen ersten Schulungstages ging DPVKOM-Justiziar Stephan Dimitriadis auf die aktuelle Rechtsprechung für die praktische Betriebsratsarbeit ein. Dabei thematisierte er unter anderem ein Urteil des Landesarbeitsgerichts Hessen, das den Betriebsräten ein Recht auf jederzeitige Information gemäß §34 Abs.3 Betriebsverfassungsgesetz gewährt. Danach gebe es ein unabdingbares Recht für alle Betriebsratsmitglieder, auf Datenträgern gespeicherte Daten des Betriebsrats auf elektronischem Wege zu lesen. Ein weiteres von ihm dargestelltes Urteil betraf die Kündigung eines Beschäftigten aufgrund dessen in beleidigender und menschenverachtender Weise vorgenommenen Äußerungen in einer Chatgruppe. Zu guter Letzt berichtete er über einen erfolgreich geführten DPVKOM-Rechtsschutzfall, bei der eine Beschäftigte einen zu geringen Krankengeldzuschuss nach dem Manteltarifvertrag der Deutschen Post erhielt.
Morgen und am Freitag stehen dann weitere für die Betriebsratsarbeit wichtige Aspekte im Mittelpunkt. Dabei geht es nicht nur um die Zusammenarbeit zwischen Betriebsrat und Gewerkschaft, sondern auch um aktuelle arbeitsrechtliche Themen, unter anderem zu personen- oder krankheitsbedingten Kündigungen. Die Schulungskonferenz endet mit einem Vortrag der DPVKOM-Bundesvorsitzenden Christina Dahlhaus.