Am 20. Dezember 2023 hat das Bundeskabinett den vom Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz vorgelegten Entwurf eines Postrechtsmodernisierungsgesetzes beschlossen. Dieser Gesetzentwurf beinhaltet zahlreiche Neuregelungen hinsichtlich des Universaldienstes und des Wettbewerbs in der Post- und Paketbranche. Davon betroffen sind natürlich auch die Arbeitsbedingungen in der Branche insgesamt, insbesondere bei der Deutschen Post. Aus Sicht der Fachgewerkschaft DPVKOM muss dieser Gesetzentwurf an mehreren Stellen dringend nachgebessert werden.
So bemängelt die DPVKOM unter anderem die geplante Verlängerung und Verschlechterung der Brieflaufzeiten. Künftig sollen Standardbriefsendungen in der sogenannten Grundversorgung (Universaldienst) zu 95 Prozent am dritten Werktag und zu 99 Prozent am vierten Werktag beim Empfänger ankommen. Aktuell müssen Briefe im Jahresdurchschnitt mit einer Wahrscheinlichkeit von 80 Prozent am folgenden Werktag und zu 95 Prozent am zweiten Werktag nach Einwurf den Kunden erreichen. Die DPVKOM-Bundesvorsitzende Christina Dahlhaus hierzu: „Diese Verschlechterung der Dienstleistung für den Kunden führt in letzter Konsequenz dazu, dass Arbeitsplätze bei der Deutschen Post gefährdet werden. Eine Verlängerung der Laufzeiten trägt zwar zur Kostenersparnis für das Unternehmen bei, wird aber keinesfalls zu einer Arbeitserleichterung für die Zusteller führen.“ Aus diesem Grund spricht sich die DPVKOM für eine Beibehaltung der bisherigen gesetzlichen Vorgaben aus und nimmt die Deutsche Post in die Pflicht, endlich mehr Personal zu guten Arbeitsbedingungen einzustellen.
Weiterhin wird von der Fachgewerkschaft DPVKOM kritisiert, dass Pakete mit einem Einzelgewicht von mehr als 20 Kilogramm auch weiterhin nur von einer Person zugestellt werden sollen, wenn es geeignete technische Hilfsmittel für die Zustellung gibt. Im Interesse des Arbeits- und Gesundheitsschutzes muss hier nachgebessert werden. Die DPVKOM fordert, dass Pakete über 20 Kilogramm generell durch zwei Personen zugestellt werden. Das muss dann für alle Anbieter von Postdienstleistungen gelten.
Auch die Tatsache, dass die Lizenzpflicht für die Beförderung von Briefdienstleistungen zukünftig durch ein digitales Marktzugangsverfahren und eine entsprechende Registrierung bei der Bundesnetzagentur ersetzt werden soll, stößt auf Unverständnis der DPVKOM. Für die DPVKOM ist eine Lizenzpflicht mit strikten Vorgaben für die Briefbeförderung und für die Kurier-, Express- und Paketbranche (KEP) unabdingbar. Die geplante Neuregelung reicht nicht aus, um einen fairen Wettbewerb zu gewährleisten.
Positiv betrachtet die DPVKOM hingegen, dass Auftraggeber ihre Subunternehmer regelmäßig nach festgelegten Kriterien überprüfen müssen. Die Einhaltung dieser gesetzlichen Vorgabe muss dann auch entsprechend kontrolliert werden.