Nachdem im letzten Jahr der Interessensausgleich bei der DT IT GmbH zwischen Gesamtbetriebsrat und Arbeitgeber abgeschlossen worden war, wurde zum 1. Januar 2024 die Senior Coach Area 5 („SC 5“) eingerichtet. Dort sollen die „überzähligen Arbeitnehmer“ qualifiziert und auf neue Jobs in und außerhalb der Telekom vermittelt werden.
Gleichzeitig ist innerhalb der SC 5 die Einheit Coaching & Consulting Center entstanden. Hierbei handelt es sich um eine Einheit, die entsprechend dem Interessensausgleich ausgewählte Beschäftigte betreut, sie bei der Identifizierung ihrer Entwicklungsmöglichkeiten und bei der Vermittlung in anderweitige Beschäftigungsoptionen unterstützt. Hierdurch soll ein Veränderungsmanagement zur beruflichen Neuorientierung der Beschäftigten sichergestellt werden mit dem Ziel, den Personalüberhang abzubauen. Der vom Interessensausgleich erfasste Personenkreis der Beamtinnen und Beamten in Zuweisung beziehungsweise in Beurlaubung kehrt nach Ende der Zuweisung/Beurlaubung – die zum 30. Juni 2024 geplant ist – zur Deutschen Telekom AG zurück. Damit verlieren sie ihren Arbeitsplatz bei der DT IT. Sie werden von Beratenden der Vermittlungseinheit JOB-IPS (Internal Projects & Support) betreut und voraussichtlich nach Koblenz versetzt. Denn nur dort befindet sich ein Standort von JOB. Beamte, die zum 1. Juli 2024 in die passive Phase der Altersteilzeit wechseln, sind davon nicht betroffen.
Für die Umsetzung des Auswahlverfahrens werden vier Umsetzungsteams gebildet. Es ist geplant, dass diese Teams den Betroffenen ihre Auswahlentscheidung bis spätestens Mitte März mitteilen. Zum 31. Januar 2024 haben der Gesamtbetriebsrat und der zuständige örtliche Betriebsrat die Informationen, die für das Umsetzungsteam vorgesehen sind, mit Ausnahme der Angaben zur Schwerbehinderung/Gleichstellung sowie der sonstigen sozialen Gesichtspunkte zur Information erhalten.
Auswahlprozess beinhaltet Ungenauigkeiten
Nach Meinung der DPVKOM enthält der Auswahlprozess einige Ungenauigkeiten, durch die ein sachgerechter und objektiver Auswahlprozess gefährdet sein kann. Daher rät die DPVKOM allen Beteiligten, sich die Kriterien der Auswahlentscheidung genau anzusehen und sich entsprechend beraten zu lassen. Mitglieder der DPVKOM erhalten im Fall der Fälle Rechtsschutz. Dessen ungeachtet gilt: Wer seinen angestammten Arbeitsplatz verliert, ist immer nachteilig betroffen. Die Beamten in der DT IT verlieren jedoch nicht nur ihren angestammten Arbeitsplatz und ihren Arbeitsinhalt. Auch ihre Beurlaubung oder Zuweisung wird zum 30. Juni 2024 aufgehoben. Damit fallen sie zu ihrem Dienstherrn, der Deutschen Telekom AG, zurück und werden zu JOB versetzt. Sie müssen dann auch an einem anderen Arbeitsort eine ihnen unbekannte Tätigkeit ausüben und haben wegen des Wegfalls der Beurlaubung unter Umständen eine geringere Bezahlung. Beamtenrechtlich kommt es hierbei darauf an, ob die neue angewiesene Arbeit bei JOB amtsangemessen ist und die Versetzung nach Koblenz zumutbar ist. Auch hier berät die DPVKOM ihre Mitglieder durch kompetente Ansprechpartner, die auf das Beamtenrecht spezialisiert sind.
Virtuelle Sprechstunde für Betroffene
Um die Beratung noch weiter auszubauen, bietet die DPVKOM eine spezielle virtuelle Sprechstunde für die Arbeitnehmer und Beamten der DT IT an. Dabei spielt es keine Rolle, ob sie Mitglied der DPVKOM sind. Die Sprechstunde findet per Microsoft Teams am Montag, dem 8. April 2024, ab 13:00 Uhr statt. Interessierte melden sich bitte unter info(at)dpvkom.de an. Nach der Anmeldung erhalten sie einen Einwahllink.
Karlheinz Vernet Kosik