Am 28. November 2023 hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) einen Gesetzesvorschlag zur Novelle des Postgesetzes vorgelegt und die entsprechende Ressortabstimmung eingeleitet. Die Eckpunkte der Gesetzesnovelle sehen unter anderem eine Kennzeichnungspflicht für schwere Pakete (über 10 kg und über 20 kg) vor. Außerdem soll eine Unterstützungspflicht beim Handling von Paketen über 20 kg (Zwei-Personen-Handling oder technisches Hilfsmittel) eingeführt werden.
Die DPVKOM begrüßt diese geplanten Maßnahmen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz der Zustellerinnen und Zusteller. Damit greift das Bundeswirtschaftsministerium entsprechende Forderungen unserer Fachgewerkschaft auf, die wir in den Stellungnahmen und Beteiligungsgesprächen zur Novellierung des Postgesetzes immer wieder eingebracht haben.
Auf Kritik unserer DPVKOM stößt hingegen die ebenfalls vorgesehene Verlängerung und damit Verschlechterung der Brieflaufzeiten. Zukünftig müssen Standardbriefsendungen zu 95 Prozent am dritten Werktag und zu 99 Prozent am vierten Werktag den Empfänger erreichen. Bislang sahen die Regelungen des Universaldienstes vor, dass Briefsendungen zu 80 Prozent am folgenden Werktag und zu 95 Prozent am zweiten Werktag beim Empfänger ankommen. Diese Aufweichung der gesetzlichen Standards macht die Nutzung der postalischen Infrastruktur unattraktiver. Wenn sich daraus ergebend der Briefsendungsmengenrückgang beschleunigt, führt dies in Konsequenz zu einem Arbeitsplatzabbau. Das darf nicht sein!
Die Novelle des Postgesetzes soll möglichst noch in diesem Jahr vom Kabinett verabschiedet werden.