Ab dem 1. März 2024 erhalten die Beamten und Versorgungsempfänger der Postnachfolgeunternehmen mehr Geld. Dann werden die Grundgehälter der Bundesbeamten und damit auch der Beamten der Postnachfolgeunternehmen zunächst um 200 Euro und darauf aufsetzend um 5,3 Prozent erhöht.
Die lineare Erhöhung erfolgt dabei unter letztmaliger Verminderung der Anpassung gegenüber dem Tarifergebnis um 0,2 Prozentpunkte für die Zuführung zur Versorgungsrücklage.
Die Versorgungsbezüge werden dann entsprechend den Grundgehältern für die Besoldung ebenfalls erhöht. Das sieht das Gesetz zur Anpassung der Bundesbesoldung und -versorgung für 2023 und 2024 sowie zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften (BBVAnpÄndG 2023/2024) vor. Damit wird auch die zweite Stufe des im April 2023 erzielten Tarifabschlusses auf die Bundesbeamten und Versorgungsempfänger übertragen. Die Laufzeit der Vereinbarung endet am 31. Dezember dieses Jahres.
Die neue Besoldungstabelle und die Tabelle Familienzuschlag – dieser Zuschlag wurde ebenfalls erhöht – für die aktiven Beamten der Postnachfolgeunternehmen sind unter dem nachfolgenden Link zu finden.