Angesichts der anhaltend hohen Preissteigerungen im Energiebereich sollen auch Rentner und Versorgungsempfänger eine Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro brutto erhalten. Nachdem die Zahlung für Arbeitnehmer bereits erfolgt ist und für Beamte noch erfolgen wird, erhalten auch Ruheständler, also Rentner und Versorgungsempfänger, demnächst die finanzielle Entlastung in Höhe von 300 Euro.
Noch in diesem Monat sollen die Rentner und und voraussichtlich auch die Versorgungsempfänger die Energiepreispauschale bekommen, um die stark steigenden Kosten für Gas und Strom abzufedern.
Konkret erhält diese Pauschale von 300 Euro, wer zum Stichtag 1. Dezember 2022 Anspruch auf eine Alters-, Erwerbsminderungs- oder Hinterbliebenenrente der gesetzlichen Rentenversicherung oder auf Versorgungsbezüge nach dem Beamtenversorgungsgesetz oder dem Soldatenversorgungsgesetz hat. Der Zahlbetrag ist steuerpflichtig und besteht nur für Personen mit einem Wohnsitz im Inland.
Weiterhin besteht die Einschränkung, dass ein zugleich bestehender Anspruch auf eine Energiepreispauschale als Empfängerin oder Empfänger einer gesetzlichen Rente gegenüber dem Anspruch als Versorgungsempfängerin oder Versorgungsempfänger grundsätzlich vorrangig ist. Schließlich kann die Zahlung, wenn mehrere Versorgungsbezüge nach Bundesrecht oder ein nach § 54 BeamtVG anzurechnender weiterer Versorgungsbezug nebeneinander bestehen, insgesamt auch nur einmal gewährt werden.
Rentner erhalten das Geld von der Rentenversicherung automatisch ausgezahlt. Auch Versorgungsempfänger müssen die Energiepreispauschale nicht beantragen. Sie wird ebenfalls automatisch von der Bundesanstalt für Post und Telekommunikation (BAnst PT) ausgezahlt. Hier kann sich der Zeitpunkt der Auszahlung jedoch bis in den Januar 2023 hineinziehen. Letzteres gilt auch für die Beamten, da die Regelung zur Energiepauschale erst vor Kurzem im Bundestag verkündet wurde. Hier sind die verschiedenen Dienststellen nicht mit der Auszahlung der Energiepauschale hinterhergekommen.
Der gesetzliche Anspruch auf die Energiepauschale ist jedoch fixiert. Die Pauschale muss somit ausgezahlt werden.
Weitere Informationen für Versorgungsempfänger nach Bundesrecht finden Sie hier:
https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/oeffentlicher-dienst/beamte/versorgung/energiepreispauschale/epp-liste.html