Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat am 5. Juli 2022 seine Entscheidung zu Individualbeschwerden des dbb und weiterer Gewerkschaften gegen das Tarifeinheitsgesetz (TEG) veröffentlicht. Demnach liegt kein Verstoß gegen die Grundrechte auf Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit aus der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten (EMRK) vor.
Die DPVKOM kritisiert diese Entscheidung. Aus unserer Sicht stellt das TEG einen unverhältnismäßigen Eingriff in das Grundrecht auf die Koalitionsfreiheit einzelner Beschäftigter und in die Tarifautonomie dar. Leider sind nur zwei der insgesamt sieben Richterinnen und Richter am EGMR dieser Rechtsauffassung gefolgt. Durch das Einschalten des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte wurde nun die letzte Möglichkeit wahrgenommen, um gegen das Tarifeinheitsgesetz gerichtlich vorzugehen.
Zusammen mit unserem Dachverband dbb wird sich die DPVKOM auch weiterhin für eine pluralistische Gewerkschaftslandschaft und für freiwillige Tarifpartnerschaft einsetzen. Gemeinsam werden wir auf eine ersatzlose Streichung des Gesetzes hinwirken, um es dorthin zu befördern, wo es hingehört: in den Papierkorb!
Hintergrund:
Im Dezember 2017 hatte der dbb gegen das ursprüngliche Tarifeinheitsgesetz Beschwerde vor dem Straßburger Gerichtshof erhoben. Durch den Urteilsspruch des BVerfG am 11. Juli 2017 stand der Weg zum EGMR (Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte) offen. Die Individualbeschwerde richtet sich, wie auch zuvor die erste Verfassungsbeschwerde im Jahr 2015, gegen das im Juli 2015 in Kraft getretene Tarifeinheitsgesetz vom 3. Juli 2015. Nicht nur der dbb hatte diesen Rechtsweg beschritten, auch die im dbb organisierte Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) und der Marburger Bund hatten Beschwerden gegen das TEG in Straßburg eingereicht.