Die Fachgewerkschaft für die Beschäftigten der Post, Postbank, Telekom und Call-Center

Aufstiegsmöglichkeiten sind vorhanden!

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    Für Telekom-Beamte ist unter bestimmten Voraussetzungen auch ein dauerhafter Wechsel zu einer anderen Behörde, wie zum Beispiel der Bundesagentur für Arbeit, möglich.

Schon seit Langem fordert die DPVKOM von der Deutschen Telekom, dass es Aufstiegsmöglichkeiten für Beamte in die nächsthöhere Laufbahn geben muss. Seit geraumer Zeit verweigert jedoch die Personalvorständin des Unternehmens, Birgit Bohle, diese Möglichkeiten mit der Begründung, dass es für höherwertige Aufgaben keinen dauerhaften Bedarf gibt.

So sind die früher üblichen Aufstiegsformen für berufserfahrene Beamte (Verwendungsaufstieg) seit 2006 rechtlich nicht mehr möglich. Darüber hinaus ist der sogenannte „Praxisaufstieg“ für Beamte ab einer Altersgrenze von 45 Jahren aufwärts bei der Telekom seit 2015 ausgelaufen. Grundsätzlich gilt seit 2005 ein vom Vorstand einseitig verkündetes Moratorium bezüglich des Stopps von Praxisaufstiegen, das aktuell Ende 2025 ausläuft. Auch wenn unsere DPVKOM regelmäßig und nachdrücklich eine Beendigung dieses Moratoriums fordert, ist davon auszugehen, dass es weiterhin gelten wird.

Seit der Privatisierung sind die üblichen Ausbildungsaufstiege nicht mehr möglich, da die Ausbildung gemeinsam mit neu ernannten Beamten durchgeführt werden muss. Generell sind Ernennungen in das Beamtenverhältnis seit der Privatisierung bei den Postnachfolgeunternehmen ausgeschlossen. Darüber hinaus gibt es keinen Rechtsanspruch des Beamten gegenüber seinem Dienstherrn, Aufstiegsmaßnahmen durchzuführen. Es kommt jedoch immer wieder vor, dass sich Beamte im mittleren Dienst auf freie Stellen in anderen Behörden bewerben. Diese Stellen sind sehr oft im gehobenen Dienst angesiedelt. Damit kann selbst bei bester Eignung laufbahnrechtlich keine Versetzung erfolgen, obwohl sowohl die aufnehmende Behörde als auch der Beamte selbst und natürlich auch die Telekom einen solchen Wechsel wünschen.

Voraussetzung für eine Beförderung in die nächsthöhere Laufbahn ist die Laufbahnbefähigung. Diese kann durch eine entsprechende Qualifizierung (je nach Laufbahn zum Beispiel Bachelor oder Master) und hauptberufliche Tätigkeit erworben werden. Im Geltungsbereich der Postlaufbahnverordnung kann diese Qualifizierung auch durch die Wahrnehmung entsprechender beruflicher Tätigkeiten während einer Beurlaubung oder Zuweisung erfolgen.

Versetzung mit Laufbahnsprung möglich
Wenn Beamte im mittleren oder gehobenen Dienst bei einer konzernexternen Behörde – wie zum Beispiel bei der Bundesagentur für Arbeit oder dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge – eingesetzt werden und der dortige Arbeitgeber an einer Versetzung interessiert ist, kann ein Auswahlverfahren nach § 27 Bundeslaufbahnverordnung in Verbindung mit § 5 Postlaufbahnverordnung innerhalb der Telekom durchgeführt werden. Damit sind ein dauerhafter Wechsel zu einer anderen Behörde und gleichzeitig auch eine dauerhaft höhere Besoldung in der nächsthöheren Laufbahn möglich. Mit dem Bestehen des Auswahlverfahrens und der entsprechenden Beförderung erfolgt dann nahezu zeitgleich die Versetzung zum neuen Dienstherrn in der nächsthöheren Laufbahn. Voraussetzungen für das Auswahlverfahren bei der Telekom ist die Bewährung in einer Dienstzeit von mindestens 20 Jahren in mindestens zwei Verwendungen. Um dann einen Laufbahnsprung absolvieren zu können, muss das Auswahlverfahren erfolgreich bestanden werden. Hier werden in einem schriftlichen und mündlichen Teil die dienstlichen Kenntnisse abgefragt.

Die DPVKOM rät allen interessierten Beamten, sich bereits vor einer Bewerbung zu einer anderen Behörde ausführlich von den Fachleuten der DPVKOM beraten zu lassen.