Die Fachgewerkschaft für die Beschäftigten der Post, Postbank, Telekom und Call-Center

DPVKOM-Forderung erfüllt

Auch Rentner und Versorgungsempfänger erhalten 300 Euro Energiepreispauschale

Rentnerinnen und Rentner sowie Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger des Bundes sollen im Dezember einen Betrag von 300 Euro zur Entlastung bei den hohen Energie- und Lebensmittelkosten bekommen. Die DPVKOM begrüßt diesen Beschluss des Deutschen Bundestages. So hat sich unsere Fachgewerkschaft im Vorfeld für die Zahlung der Energiepreispauschale an Ruheständler starkgemacht.

Nach Informationen unseres Dachverbandes dbb beamtenbund und tarifunion soll die Energiepreispauschale derjenige erhalten, der zum Stichtag 1. Dezember 2022

  • einen Anspruch auf eine Alters-, Erwerbsminderungs- oder Hinterbliebenenrente der gesetzlichen Rentenversicherung oder auf Versorgungsbezüge nach dem Beamtenversorgungsgesetz und
  • seinen Wohnsitz im Inland hat.
  • Ausgeschlossen von einer Gewährung sind Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger des Bundes, welche bereits als Empfängerinnen und Empfänger von Renten eine Zahlung erhalten, welche dementsprechend vorrangig ist.
  • Auch beim Bezug mehrerer Versorgungsbezüge soll eine (ohnehin unter Rückforderungsvorbehalt stehende) Doppelzahlung vermieden werden; dabei geht der neuere Bezug dem späteren Bezug vor.

Die Zahlung der Energiepreispauschale muss nicht beantragt werden, sondern erfolgt automatisch.