Kaum zu glauben, aber wahr: Die DPVKOM hat einen neuen Termin für das Klageverfahren in Sachen Anerkennung von Postbeschäftigungszeiten im Rahmen der tariflichen Eingruppierung von ehemaligen Beschäftigten der DHL-Delivery-Regionalgesellschaften erhalten. Der Kammertermin vor dem Landesarbeitsgericht Köln soll nun am 1. März 2023 stattfinden.
Nachdem dieser Kammertermin mehrmals verschoben wurde, erwartet die DPVKOM, dass im März nächsten Jahres nun endlich über die Berufung unserer Fachgewerkschaft gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Bonn vom November 2020 (!) verhandelt werden kann. Dann wird die DPVKOM erneut um eine Anerkennung dieser Vorbeschäftigungszeiten kämpfen, die für Betroffene ein höheres Monatsentgelt zur Folge hätte. Eine entsprechende Musterklage hatte das Arbeitsgericht Bonn vor zwei Jahren zurückgewiesen. Gegen diese aus unserer Sicht falsche Entscheidung legte die DPVKOM im Februar 2021 Berufung beim Landesarbeitsgericht Köln ein.