Die Fachgewerkschaft für die Beschäftigten der Post, Postbank, Telekom und Call-Center

Aufbau und Organe der DPVKOM

Die DPVKOM hat ihren Sitz in Bonn. Sie gliedert sich bundesweit in die 5 Regional- und Landesverbände Bayern, Mitte, Nord/Ost, Nordrhein-Westfalen und Südwest. Die DPVKOM, Landesverband Bayern e. V., ist dabei eine selbstständige Gewerkschaft; sie ist korporativ der DPVKOM in Bonn angeschlossen.

 

Für die jungen DPVKOM-Mitglieder bis zum vollendeten 30. Lebensjahr, Senioren und Frauen gibt es eigene Vertretungen in der DPVKOM, die sich explizit um deren Belange kümmern.

Der Gewerkschaftstag

Der alle fünf Jahre stattfindende Gewerkschaftstag ist das oberste Organ der DPVKOM. Er setzt sich zusammen aus dem Gewerkschaftsrat und den stimmberechtigten Delegierten der Regional- und Landesverbände.

 

Zu seinen Aufgaben zählt unter anderem:

  • Festlegen der Grundsätze der Gewerkschaftspolitik und der Organisation
  • Satzungsänderungen sowie
  • Wahl des Bundesvorsitzenden und seiner Stellvertreter

Seit dem Gewerkschaftstag 2017 in Berlin steht Christina Dahlhaus an der Spitze der DPVKOM. Zu ihren Stellvertretern wurden Adrian Klein, Manuel Kotte und Andreas Kögler gewählt.

Der Gewerkschaftsrat

Der Gewerkschaftsrat behandelt alle wichtigen Angelegenheiten, soweit nicht der Gewerkschaftstag zuständig ist. Er tagt mindestens einmal jährlich.

 

Der Gewerkschaftsrat besteht aus:

  • dem Bundesvorstand,
  • den stimmberechtigten Delegierten der Regional- und Landesverbände,
  • den Ehrenvorsitzenden,
  • dem Vorsitzenden der Schwerbehindertengruppe,
  • dem Vorsitzenden der „Jungen Gewerkschafter“ sowie
  • dem Vorsitzenden der Tarifkommission.

Der Gewerkschaftsrat hat unter anderem folgende Aufgaben:

  • Kommissarische Bestellung von Mitgliedern des geschäftsführenden Vorstandes, der Innenrevision, des Bundessprechers der Fachgruppe Betriebs- und Personalräte sowie der Kassenprüfer,
  • Wahl des Gewerkschaftstagsleiters, seiner zweier Stellvertreter und von zwei Protokollführern für den nächsten Gewerkschaftstag,
  • das Aufstellen der Finanz- und Haushaltsordnung sowie
  • die Gründung/Auflösung einschließlich der Entscheidung über die geografische Veränderung von Regional- und Landesverbänden.
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Der Bundesvorstand

Der 13-köpfige Bundesvorstand ist zuständig für alle Gewerkschaftsangelegenheiten, soweit nicht der Gewerkschaftstag oder der Gewerkschaftsrat hierüber entscheidet. Er tagt mindestens viermal im Jahr.

 

Zu seinen Aufgaben zählen neben der Einberufung des Gewerkschaftstages und des Gewerkschaftsrates unter anderem das Aufstellen des Haushaltsvoranschlages sowie des Geschäfts- und Kassenberichtes für den Gewerkschaftstag und den Gewerkschaftsrat, die Einrichtung von Kommissionen und Durchführung von Fachtagungen sowie die Beschlussfassung über die Durchführung von Urabstimmungen und Maßnahmen des Arbeitskampfes.

 

Er besteht aus:

  • dem Bundesvorsitzenden,
  • drei untereinander gleichberechtigten Stellvertretern,
  • den Vorsitzenden der Regional- und Landesverbände,
  • dem Sprecher der Fachgruppe Betriebs- und Personalräte,
  • dem Vorsitzenden der Senioren sowie
  • der Vorsitzenden der Frauen.

Die Gewerkschaftstage der Regional- bzw. Landesverbände

Die Regional- und Landesgewerkschaftstage sind die obersten Organe der Regional- bzw. Landesverbände. Sie finden alle fünf Jahre statt und setzen sich zusammen aus den Regional- bzw. Landesgewerkschaftsräten und den stimmberechtigten Delegierten der Ortsverbände. Ihnen obliegen unter anderem die Wahl der Regional- bzw. Landesvorstände, die Wahl der Delegierten zum Gewerkschaftstag sowie die Beschlussfassung über gestellte Anträge.

Bereichs-, Niederlassungs- und Ortsverbände

Die DPVKOM hat mehr als 170 Bereichs-, Niederlassungs- und Ortsverbände. Diese können für einen Ort, den Zuständigkeitsbereich einer Niederlassung oder einer anderen selbstständigen Organisationseinheit sowie für den Bereich mehrerer Niederlassungen gebildet werden. Damit wird eine mitgliedernahe Gewerkschaftsarbeit garantiert.

 

Bereichs-, Niederlassungs- und Ortsverbände führen mindestens einmal jährlich eine Mitgliederversammlung durch. Spätestens alle fünf Jahre wählen die Mitgliederversammlungen Vorstände, die mindestens aus dem Vorsitzenden und einem oder mehreren Stellvertretern bestehen.

 

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