Die Tarifkräfte und die beurlaubten Beamten bei der Deutschen Telekom haben im März dieses Jahres eine Inflationsausgleichsprämie in Höhe von 1.000 Euro ausgezahlt bekommen. Voraussetzung hierfür war unter anderem, dass ihr Jahreszielentgelt maximal 75.000 Euro beträgt.
Die aktiven Beamten bei der Telekom haben bislang noch keine Inflationsausgleichsprämie erhalten. Der Dienstherr Telekom verweist in diesem Zusammenhang auf die Tarifverhandlungen im öffentlichen Dienst, wo über eine solche Prämie in Höhe von bis zu 3.000 Euro verhandelt wird. Verhandlungspartner ist dort auch der dbb beamtenbund und tarifunion, der Dachverband unserer Fachgewerkschaft DPVKOM. Das Tarifergebnis soll dann wirkungsgleich auf die Bundesbeamten und damit auch auf die Telekom-Beamten übertragen werden.
Bis es dazu kommt, hätte die Telekom beim Bundesfinanzministerium einen Antrag auf eine Zahlung der Inflationsausgleichsprämie als Sonderzahlung für die Beamten stellen können. Entsprechend der Verordnung über Leistungsprämien und -zulagen für Beamtinnen und Beamte der Postnachfolgeunternehmen (PNU-Prämien- und -Zulagenverordnung - PNUPZV) können Prämien als Einmalzahlung oder auch monatlich gezahlt werden. Einen solchen Antrag hat beispielsweise die Deutsche Bank für die bei ihr beschäftigten Postbankbeamten gestellt und diesen eine Inflationsausgleichsprämie gezahlt. Es wurde dort geregelt, dass eine mögliche gesetzliche Regelung bezüglich der Gewährung einer Inflationsausgleichsprämie aus der Tarifrunde öffentlicher Dienst mit der bereits erfolgten Zahlung verrechnet wird. Die Telekom hat einen solchen Antrag allerdings erst gar nicht gestellt, obwohl die DPVKOM dies bei Gesprächen mit dem Arbeitgeber eingefordert hat.
Das Unternehmen hat diese Chance damit verpasst. Es behandelt die verschiedenen Beschäftigtengruppen unterschiedlich, was wir als DPVKOM kritisieren.