Betriebsratswahl bei der Deutschen Telekom

Nur wer wählt, kann auch mitbestimmen!

Die regelmäßigen Betriebsratswahlen finden alle vier Jahre in der Zeit von März bis Mai statt. Bei der Deutschen Telekom haben die Beschäftigten vom 7. bis 10. März die Möglichkeit, ihre betrieblichen Interessenvertreter zu wählen.

Bei diesen Wahlen können die rund 90 000 Beschäftigten hierzulande die Zusammensetzung der Betriebsratsgremien mitbestimmen. Dies ist besonders wichtig, da Betriebsräte zum Beispiel bei der Arbeitszeit, dem Urlaubsplan und der Ordnung im Betrieb – dazu zählen beispielsweise Bekleidungsvorschriften, Nutzungsbedingungen des Parkplatzes etc. – ein Mitbestimmungsrecht haben.

Für die DPVKOM ist es selbstverständlich, dass es bei einer Betriebsratswahl auch verschiedene Wahlvorschläge geben muss. Denn nur wer auswählen kann, hat eine wirkliche Wahlmöglichkeit. Daher kandidieren viele Mitglieder der DPVKOM auf eigenen Listen unter dem Motto DPVKOM – #FuerDichDa. Daneben wird es auch Wahlvorschlagslisten geben, mit denen DPVKOM-Mitglieder und unabhängige Kandidaten gemeinsam zur Wahl antreten. Wir sind der Meinung, dass im Wettstreit der Ideen die besten Lösungen für die Beschäftigten erreicht werden können.

Darüber hinaus sind die Betriebsräte, die Mitglied der DPVKOM sind, für alle Beschäftigten da – so wie es das Betriebsverfassungsgesetz auch vorsieht. Wahlvorschläge der DPVKOM wird es in fast allen Betrieben der DT Service und in allen Betrieben der DT Technik geben. Auch im Field Service und in den Zentralen Betrieben der T Deutschland tritt die DPVKOM mit eigenen Wahlvorschlägen an. Auf den Wahlvorschlagslisten kandidieren engagierte und erfahrene, aber auch neue und junge Kolleginnen und Kollegen mit interessanten Ideen und spannenden Lösungsansätzen.

Es gibt nicht nur ein Wahlrecht, sondern gewissermaßen auch eine Wahlpflicht
Da die Betriebsratswahl aufgrund der pandemischen Lage fast überall in Form von Briefwahl erfolgen wird, ist es kein großer Aufwand für die Mitarbeiter, sich auch an den Wahlen zu beteiligen. Sie bekommen alle Unterlagen automatisch nach Hause geschickt und können ganz bequem und in Ruhe ihre Entscheidung treffen. Auch diejenigen, die heute schon absehen können, dass sie im Wahlzeitraum nicht im Dienst sind, können die schriftliche Stimmabgabe bei dem jeweiligen Wahlvorstand beantragen. Denn eines ist klar: Es gibt nicht nur ein Wahlrecht, sondern gewissermaßen auch eine Wahlpflicht. Wer etwas bewegen will, muss sein Wahlrecht auch nutzen und wählen.

Gerade in diesen schweren Zeiten zählt jede Stimme. Zusammen mit unseren Betriebsräten wollen wir als DPVKOM die Arbeitsbedingungen verbessern und der Stimme der Beschäftigten im Betriebsrat mehr Gewicht geben. Auch der Arbeitgeber wird genau auf das Ergebnis der Wahlen schauen. Welche Liste hat mehr Stimmen bekommen? Wie hoch war die  Wahlbeteiligung? Das eine stärkt die Position der DPVOM in Verhandlungen, zum Beispiel bei Tarifrunden, und das andere die Position des Betriebsrates gegenüber dem Arbeitgeber. Also sprecht eure Kolleginnen und Kollegen an, damit sie bei der Wahl den Listen der DPVKOM ihre Stimme geben.

Wer sich über die DPVKOM und die Positionen unserer Fachgewerkschaft zu wichtigen Themen informieren möchte oder schlichtweg wissen will, welche Spitzenkandidatinnen und -kandidaten der DPVKOM im jeweiligen Betrieb antreten, findet diese Informationen unter anderem auf der Kampagnenseite der DPVKOM unter www.dpvkom.de/fuerdichda. Außerdem setzt die DPVKOM  m Wahlkampf auf Kandidatenflyer und Plakate. Gleichzeitig nutzen wir aber auch das Telekom-Intranet YAM United, um die Beschäftigten umfassend zu informieren.