"Es ist überfällig, dass die Politik etwas gegen die Missstände im Berufsalltag der Paketzusteller und -zustellerinnen übernimmt", so die DPVKOM-Bundesvorsitzende Christina Dahlhaus in der heutigen Ausgabe der Tageszeitung "Die Welt".
Im Artikel "Das Pinkelproblem der Paketboten" berichtet die Zeitung über den Entwurf einer neuen Verordnung aus dem Bundesarbeitsministerium zum Arbeits- und Gesundheitsschutz in der Paketbranche. Mit dieser Verordnung soll unter anderem geregelt werden, dass die Paketdienstleister ihren Beschäftigten Orte zur Nutzung von Sanitäreinrichtungen mitteilen müssen. Damit wird nun endlich ein Problem aufgegriffen, mit dem viele Zustellerinnen und Zusteller zu kämpfen haben. So haben die Beschäftigten oftmals die Schwierigkeit, auf Zustelltour öffentlich zugängliche Toiletten ausfindig zu machen. Aus Sicht der DPVKOM sind hier die Arbeitgeber in der Pflicht. Christina Dahlhaus gegenüber der Welt: "Es ist unverantwortlich, dass sich die Arbeitgeber ihrer Verantwortung entziehen und es dem Zustellpersonal selbst überlassen, Zugang zu einer Toilette zu finden." Vor diesem Hintergrund begrüßt unsere Fachgewerkschaft die geplante Neuregelung aus dem Bundsarbeitsministerium.
Diese sieht außerdem auch eine Erweiterung des Arbeitsschutzgesetzes vor. Danach hat der Arbeitgeber durch eine Beurteilung der für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdung zu ermitteln, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind. Zukünftig müssen Gefährdungs- und Belastungsanalysen auch eine Bewertung von Arbeitsqualität und Arbeitskapazität für die Zustellung von Paketen enthalten. Denn: "Arbeitsdichte und Belastung übersteigen oft ein erträgliches Maß und gefährden die Gesundheit", so Christina Dahlhaus gegenüber der Tageszeitung.