Das Bundesministerium des Innern und für Heimat hat unserem Dachverband dbb am 7. Juni 2023 den Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Bundesbesoldung und -versorgung für 2023/2024 und zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften (BBVAnpÄndG 2023/2024) mit der Bitte um Stellungnahme bis zum 19. Juni 2023 übersandt.
Mit dem Gesetzentwurf soll dem gesetzlichen Auftrag entsprechend die Besoldung und Versorgung an die Entwicklung der allgemeinen wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse unter Berücksichtigung des Tarifabschlusses für den öffentlichen Dienst des Bundes vom 22. April 2023 angepasst werden.
Für die Beamten und Versorgungsempfänger aus unserem Organisationsbereich sind dabei folgende Regelungen relevant:
1. Gewährung einer einmaligen Sonderzahlung im Juni 2023 in Höhe von 1.240 Euro
2. Monatliche Sonderzahlungen für die Monate Juli 2023 bis Februar 2024
3. Empfängerinnen und -empfänger von Versorgungsbezügen erhalten die jeweiligen Beträge in Abhängigkeit von ihrem maßgeblichen Ruhegehalts- und Anteilssatzes
4. Anpassung der Grundbesoldung ab 1. März 2024
Um eine möglichst zeitnahe Auszahlung der Sonderzahlung zu ermöglichen, soll das Gesetz spätestens am 12. Juli 2023 im Kabinett beschlossen werden. Sollte der Entwurf so verabschiedet werden, wäre die Forderung unserer DPVKOM erfüllt, dass unsere Versorgungsempfänger auch für die Sonderzahlung (Inflationsausgleichprämie/-zahlung) berücksichtigt werden.