Die Deutsche Telekom beendet in diesem Jahr die Amtshilfe bei der Bundesagentur für Arbeit (BA). Damit verbunden ist auch ein Ende der Abordnungen.
Zug um Zug werden für die Beamten, die sich nicht bereit erklärt haben, sich dauerhaft zur Bundesagentur für Arbeit versetzen zu lassen, die Abordnungen beendet. Außerdem wird ihnen die Versetzung zum Standort der Organisationseinheit Job Opportunities & Business Projects (JOB) in Koblenz angekündigt. Diese Organisationseinheit ist Teil von TPS, früher auch als Vivento bekannt. In mehreren Fällen sollen die Betroffenen in den Anhörungen, für die sie nur 14 Tage Zeit haben, ihre Position zur beabsichtigten Versetzung darlegen. Schon allein diese Frist ist sehr kurz, wenn man dabei bedenkt, dass die Betroffenen aus der gesamten Bundesrepublik nach Koblenz versetzt werden sollen und damit eine Entscheidung fürs Leben treffen müssen. Und die Versetzung erfolgt mitunter innerhalb weniger Wochen, in einem Fall sollte diese bereits zum 1. September umgesetzt werden. Gleichzeitig verabschiedet sich die Telekom von ihrer sozialen Verantwortung gegenüber ihren Beamten. Denn sie unterstützt die Betroffenen weder bei der Suche nach einer Wohnung noch bei der Ausschau nach geeigneten Fahrtmöglichkeiten nach Koblenz.
Bei einer dauerhaften Versetzung nach Koblenz greifen dann allerdings die Regelungen für doppelte Haushaltsführung. Dabei werden innerhalb eines Monats zwei Familienheimfahrten von der Telekom erstattet. Entsprechend den Dienstreiseregelungen werden auch die Kosten für Hotelübernachtungen beziehungsweise für die Wohnungsmiete übernommen. Die genauen Regelungen können im Intranet der Telekom eingesehen werden.
Soziale Härten müssen verhindert werden
Vor dem Hintergrund, dass es sich bei den Betroffenen in der Regel um ältere Beamte handelt, die schon zwischen 10 und 15 Jahre bei der Bundesagentur arbeiten, kritisiert die DPVKOM den Umgang der Telekom mit ihren Beschäftigten auf das Schärfste. Es drängt sich der Verdacht auf, dass diese Beamten abgestraft werden sollen, da sie sich nicht zur BA versetzen lassen wollten. Allerdings bleibt da vollkommen außer Acht, dass die Beschäftigten nach dem Erhalt des Schreibens der Telekom Ende Mai nur 14 Tage Zeit hatten, sich zu entscheiden. Davon abgesehen, dass in diesem Entscheidungszeitraum auch noch Pfingsten war und einige deshalb verreist waren, sind danach noch viele Informationen geflossen, die für die individuelle Entscheidung wichtig gewesen wären. So ist jetzt klar, dass es zwar bei JOB auch die Möglichkeit des Mobile Working gibt. Allerdings hat der dortige Betriebsrat eine Betriebsvereinbarung mit dem Arbeitgeber abgeschlossen, in der geregelt ist, dass die zwei Tage, in denen von zu Hause aus gearbeitet werden kann, weder an festen Tagen noch zusammenhängend genommen werden können. Dies ist eine sehr beschäftigtenfeindliche Regelung.
Positiv ist jedoch die grundsätzliche Möglichkeit der Inanspruchnahme des engagierten Ruhestands zu werten. Allerdings muss an dieser Stelle noch einmal auf die gesetzliche Regelung zum „eRuhestand“ verwiesen werden. Voraussetzungen für die Inanspruchnahme sind die Vollendung des 55. Lebensjahres und dass der Beamte im Überhang ist beziehungsweise für ihn keine Arbeit vorhanden ist. Nach den Plänen des Arbeitgebers soll aber gerade bei JOB die reichlich vorhandene Arbeit beim Breitbandausbau gebündelt werden. Daher ist zu befürchten, dass es dort keine Überhänge und damit auch keine Möglichkeit des „eRuhestandes“ gibt. Darüber hinaus entscheidet der Telekom-Vorstand jedes Jahr neu, in welchen Betrieben überhaupt beziehungsweise zu welchen Rahmenbedingungen (zum Beispiel Jahrgänge) der eRuhestand angewandt wird. Eine Entscheidung für das Jahr 2023 ist noch nicht gefallen.
Sollte sich ein Betroffener doch noch kurzfristig entscheiden, zur BA zu wechseln, sollte er sich so schnell wie möglich an seine Ansprechpartner beim HR-Service wenden und dort seinen Wunsch kundtun. Aktuell läuft innerhalb der BA die Stellenbesetzung mit den Kräften, die sich für einen Wechsel bereit erklärt haben. Ist dieser Prozess abgeschlossen, wird es voraussichtlich keine Möglichkeit mehr geben, zur BA zu wechseln.
Die DPVKOM berät ihre Mitglieder gerne und gibt im notwendigen Umfang auch Rechtsschutz, um soziale Härten zu verhindern. Allerdings ist auch hierbei zu beachten, dass ein Widerspruch beziehungsweise eine Klage gegen die Versetzung beamtenrechtlich keine aufschiebende Wirkung hat und der Betroffene erst einmal nach Koblenz muss.
Karlheinz Vernet Kosik