Tarifabschluss bei der Telekom

DPVKOM übt deutliche Kritik am Tarifergebnis

Bei der Deutschen Telekom wurde am 28. Mai ein Tarifergebnis erzielt. Dieses sieht für Tarifkräfte unter anderem Folgendes vor:

  • Schutz vor betriebsbedingten Beendigungskündigungen bis zum 31. Dezember 2028
  • Erhöhung des zusätzlichen Monatsentgeltes für Vollzeitbeschäftigte zum 1. August dieses Jahres auf insgesamt 340 Euro und zum 1. Juli 2027 auf 480 Euro pro Monat.
  • Erhöhung der Entgelttabellen und individuellen Jahresgehälter zum 1. Juni 2028 um 2,4 Prozent
  • Für Auszubildende und Dual Studierende erhöht sich die Vergütung zu den jeweiligen Zeitpunkten um zunächst 4,1 Prozent, dann 3,3 Prozent und schlussendlich ebenfalls um 2,4 Prozent
  • Gesamtlaufzeit bis zum 31. Dezember 2028 

Außerdem wurde vereinbart, dass Mitglieder der anderen im Betrieb vertretenen Gewerkschaft im Jahr 2026 einmalig 440 Euro und im Jahr 2028 einmalig 220 Euro bekommen. 

Sorge und Kritik vonseiten der DPVKOM
Die DPVKOM bewertet das nun vorliegende Tarifergebnis mit großer Sorge und übt deutliche Kritik. Zwar enthält das Paket einzelne positive Elemente. Insgesamt überwiegen aus unserer Sicht jedoch die Risiken für die Beschäftigten und es entsteht eine gefährliche Spaltung der Belegschaft. 

Warum? Aus mehreren Gründen!

1. Beschäftigungssicherung: wichtig – aber teuer erkauft!

Der verlängerte Ausschluss betriebsbedingter Kündigungen bis Ende 2028 ist grundsätzlich zu begrüßen. Beschäftigungssicherung ist ein Kernanliegen der DPVKOM. Allerdings wurde dieser Schutz mit einer vergleichsweise schwachen Entgeltentwicklung und langer Laufzeit der Entgeltvereinbarung erkauft. Eine strategische Ausrichtung in die Zukunft und vor allem die Sicherung der Arbeitsplätze gerade für jüngere Beschäftigte erfolgt damit genauso wenig wie die Entlastung dienstälterer Kolleginnen und Kollegen. Das hatte unsere Gewerkschaft im Vorfeld der Tarifrunde gefordert. 

2. Entgeltentwicklung: zu spät, zu wenig, zu lange gestreckt

Die vereinbarten Entgelterhöhungen greifen erst ab August 2026 und sind über drei Jahre gestreckt. Die DPVKOM kritisiert hier insbesondere die vier Leermonate bis August 2026. Außerdem gibt es zunächst nur zwei pauschale Erhöhungen des zusätzlichen Monatsentgelts. Diese sind, wie bereits in der letzten Tarifrunde, nicht tabellenwirksam, sondern werden tatsächlich als zusätzliches Monatsentgelt ausgewiesen. Welche Auswirkungen dies auf zukünftige Tarifverhandlungen haben wird und was der Arbeitgeber sich hierbei denkt, bleibt wie 2024 weiter fraglich.

Mit der erst im Jahr 2028 wirksam werdenden prozentualen Erhöhung von lediglich 2,4 Prozent bleibt die Entgeltentwicklung deutlich hinter dem zurück, was angesichts der Belastungen der Beschäftigten und der guten wirtschaftlichen Lage der Telekom notwendig gewesen wäre. Die Gefahr eines dauerhaften Kaufkraftverlustes ist real.

3. ver.di-Mitgliederbonus: Spaltung statt Solidarität

Auf das Schärfste verurteilt die DPVKOM den vereinbarten Mitgliederbonus. Wir kritisieren hier vor allem die Benachteiligung anderer Gewerkschaften. Mitglieder unserer DPVKOM – einer anerkannten Fachgewerkschaft mit jahrzehntelanger Tradition – werden bewusst schlechter gestellt. Das ist ein Angriff auf die gewerkschaftliche Pluralität.

Spaltung statt Solidarität
Und diese Vereinbarung führt auch zu einer Ungleichbehandlung innerhalb der Belegschaft. Beschäftigte, die nicht ver.di-Mitglied sind, erhalten keinen Bonus. Dabei spielt es keine Rolle, ob diese einer anderen Gewerkschaft angehören oder nicht organisiert sind. Das widerspricht dem Grundprinzip, dass Tarifverträge für alle Beschäftigten gleichermaßen gelten. Weiter ist es auch ein Widerspruch zum Code of Conduct der Telekom, der den Grundsatz der Gleichbehandlung beinhaltet. Aber die eigenen Grundsätze waren der Telekom nach dem Amtsantritt von US-Präsident Trump ja auch schon einmal egal. 

Statt Solidarität zu stärken, wird die Belegschaft in „Begünstigte“ und „Benachteiligte“ aufgeteilt. Das schafft Misstrauen und Konflikte, die in einem modernen Konzern nichts verloren haben. Gewerkschaftsmitgliedschaft sollte aus Überzeugung erfolgen! Nicht, weil man sich durch finanzielle Anreize zu einer bestimmten Organisation gedrängt fühlt. Eine Gewerkschaft mit „Anreizsymbolik“ gab es in Teilen dieses Landes bereits vor über 35 Jahren. So hat die damalige Einheitsgewerkschaft FDGB auch eher Vorteile für einzelne Eliten – zum Beispiel bessere Urlaubsregelungen – erreicht als gewerkschaftliche Erfolge für alle Arbeitnehmenden.

Weitere Regelungen mit Licht und Schatten
Die Harmonisierung der Rufbereitschaftsregelungen, die Fortführung des LazKo-Förderbeitrags und die Einbeziehung weiterer Gesellschaften wie DTSE und DT PVG in den Geltungsbereich der tarifvertraglichen Regelungen sind grundsätzlich positiv. Aber auch hier gilt: Viele Verbesserungen greifen erst spät, und strukturelle Entlastungen bleiben aus.

Alles in allem bleibt festzuhalten: Das Tarifergebnis ist aus Sicht der DPVKOM unausgewogen und nicht zukunftsorientiert. Die DPVKOM steht für faire, solidarische und transparente Tarifpolitik und nicht für exklusive Vorteile einzelner Gewerkschaften. Wir werden uns weiterhin konsequent für die Interessen aller Beschäftigten im Telekom-Konzern einsetzen und uns gegen jede Form der Benachteiligung unserer Mitglieder stellen.