Neue Flyer

DPVKOM hilft auch bei einer Abmahnung oder einer Missbilligung!

Nicht immer, aber immer öfter kommt es vor, dass Tarifkräfte oder Beamte für ein (vermeintliches) Fehlverhalten oder eine Pflichtverletzung am Arbeitsplatz gerügt werden – sei es in Form einer Abmahnung oder einer Missbilligung.

Insbesondere die Deutsche Post wendet diese arbeitsrechtliche Maßnahme in zunehmenden Maß an. So mahnt sie ihre Arbeitnehmer gerne schon einmal ab, wenn es Differenzen mit Kollegen oder Vorgesetzten gibt oder wenn Kundenbeschwerden gegen Zusteller bekannt geworden sind.

Viele Beschäftigte sind dann eingeschüchtert und verunsichert, da sie nicht wissen, wie sie in solchen Situationen am besten vorgehen, um weitere Sanktionen vonseiten des Arbeitgebers zu vermeiden. Schließlich stellt eine Abmahnung bei Arbeitnehmenden eine Vorstufe zu schwereren arbeitsrechtlichen Konsequenzen wie einer Kündigung dar. Bei den Beamten hat das Pendant zur Abmahnung, die sogenannte Missbilligung, keine unmittelbaren rechtlichen Konsequenzen wie die Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Sie wird aber – wie eine Abmahnung – in die Personalakte aufgenommen.

Auch in solchen arbeits- oder beamtenrechtlichen Angelegenheiten sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nicht schutzlos der Arbeitgeberseite oder dem Dienstherrn ausgeliefert. Es gibt nämlich durchaus Möglichkeiten, sich als Arbeitnehmer gegen eine Abmahnung oder als Beamter gegen eine Missbilligung zu wehren. Welche das sind, kann in zwei Flyern unserer Fachgewerkschaft nachgelesen werden, die wir aktuell herausgegeben haben.

Ruhe bewahren und DPVKOM kontaktieren!
Sowohl bei einer Abmahnung als auch bei einer Missbilligung gilt zunächst einmal: Ruhe bewahren! Mitglieder unserer Fachgewerkschaft sollten sich dann jedoch mit der DPVKOM in Verbindung setzen, um sich beraten zu lassen. Im Rahmen unseres Rechtsschutzes können sie zusammen mit unseren Rechtsanwälten überlegen werden, ob und, wenn ja, welche rechtlichen Schritte gegen eine Abmahnung oder Missbilligung sinnvoll sind. Gemeinsam kann dann auch geklärt werden, welche Formulierungen bei einer etwaigen Gegendarstellung oder Klage am besten sind. Genaue Formulierungen können bei späteren Streitigkeiten nämlich entscheidend sein.

Dessen ungeachtet sollten sich Arbeitnehmer und Beamte jedoch allgemein über das Thema Abmahnung/Missbilligung mittels der neuen Flyer informieren, um im Fall der Fälle gewappnet zu sein.

Flyer Abmahnung

Flyer Missbilligung