DPVKOM bekommt recht – Delegiertenwahl ist unwirksam!

„Die Wahl der Delegierten in der DHL Hub Leipzig GmbH, Flughafen Leipzig/Halle, Hermann-Köhl-Str. 1, 04435 Schkeuditz für die Wahl der Delegierten zur Wahl der Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer der Deutsche Post AG vom 3.02.2023 wird für unwirksam erklärt.“ Mit diesem Beschluss des Arbeitsgerichts Bonn vom 4. Mai 2023 wurde der Wahlanfechtungsklage unserer DPVKOM im Zusammenhang mit den Delegiertenwahlen beim DHL Hub Leipzig stattgegeben.

So hatte unsere Fachgewerkschaft unter anderem die Versiegelung der Wahlurnen moniert. Außerdem sollen diese teilweise in einem nicht abgeschlossenen Raum gelagert worden sein.
Dieser wichtige Erfolg unserer DPVKOM lässt hoffen, dass auch die Aufsichtsratswahl bei der Deutschen Post in Gänze für unwirksam erklärt wird und damit wiederholt werden muss. Über die ebenfalls beim Arbeitsgericht Bonn eingereichte Wahlanfechtungsklage der DPVKOM soll nun am 14. September 2023 verhandelt werden!

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