Dem dbb beamtenbund und tarifunion liegt der Entwurf einer Verordnung zur Novellierung der Bundeslaufbahnverordnung vor, der auf erhebliche Kritik unseres Dachverbands und zahlreicher Mitgliedsgewerkschaften – dazu zählen unter anderem DPVKOM, GDL, GdS, BDZ oder auch VBB – stößt.
In einem gemeinsamen Schreiben an den derzeitigen Bundesjustizminister Volker Wissing haben die Gewerkschaften ihre Vorbehalte gegen die geplante Novellierung dargelegt und den Minister aufgefordert, eine verfassungsrechtliche Prüfung vorzunehmen und dem Entwurf nicht zuzustimmen
So sieht der Verordnungsentwurf aus Sicht der Gewerkschaften einen Verstoß gegen die Gewährleistung der verfassungsrechtlich in Art. 33 Abs. 2 GG verankerten Bestenauslese vor, wenn die Ausschreibungspflicht bei Stellenbesetzungen - wie geplant – wegfällt.
In dem Schreiben heißt es dazu: „ (…) der in Artikel 33 Absatz 2 GG verankerte Grundsatz der Bestenauslese sichert im Beamtenrecht den Zugang zu Ämtern ausschließlich nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung. Dieser Verfassungsgrundsatz wird durch § 8 BBG umgesetzt, indem dort ausdrücklich normiert ist, dass zu besetzende Stellen auszuschreiben sind. Nur in eng begrenzten Ausnahmefällen - und durch Rechtsverordnung normiert - kann davon abgesehen werden. Stellenbesetzungen ausschließlich nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung nach einem Auswahlverfahren sind der Garant für die Unabhängigkeit des Berufsbeamtentums (…).“
Diese verfassungsrechtlichen Grundsätze dürften laut dbb und Mitgliedsgewerkschaften nicht im Verordnungswege und ohne Beteiligung des Gesetzgebers durch die geplante Änderung der zugrundeliegenden Rechtsverordnung der Bundeslaufbahnverordnung aufgeweicht oder gar ausgehebelt werden!