Urteil des Landesarbeitsgerichtes Köln

Berufung zurückgewiesen!

Im Klageverfahren hinsichtlich der Anerkennung von Postbeschäftigungszeiten im Rahmen der tariflichen Eingruppierung von ehemaligen Beschäftigten der DHL-Delivery-Regionalgesellschaften hat am 1. März 2023 der Kammertermin vor dem Landesarbeitsgericht Köln stattgefunden. Dabei wurde die Berufung unserer Fachgewerkschaft gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Bonn vom November 2020 zurückgewiesen. Eine Revision wurde nicht zugelassen.

In seinem Urteil berief sich das Landesarbeitsgericht Köln auf das im vergangenen Jahr ergangene Urteil des Bundesarbeitsgerichts. So hatte das oberste deutsche Arbeitsgericht in seiner Grundsatzentscheidung vom 24. März 2022 entsprechende Klagen ebenfalls als unbegründet zurückgewiesen. Vor diesem Hintergrund sah sich das Landesarbeitsgericht daran gehindert, der Berufung stattzugeben.

Mit diesem aus Sicht der DPVKOM unbefriedigenden und ungerechten Urteil zu Lasten der Beschäftigten ist das Verfahren beendet. Die DPVKOM hatte um eine Anerkennung der Vorbeschäftigungszeiten gekämpft, die für Betroffene ein höheres Monatsentgelt zur Folge gehabt hätte. Leider schloss sich das Landesarbeitsgericht nun dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts an.

Wir bedanken uns bei unserem Mitglied, das hier das Musterverfahren für alle Betroffenen mit uns geführt hat.