Inhalte der Grundlagenschulung Arbeitsrecht II:
Teilnehmerkreis:
Das Seminar wendet sich an Betriebsratsmitglieder, Ersatzmitglieder und Schwerbehindertenvertreter ohne tiefgehende Kenntnisse im Arbeitsrecht.
Schulungsanspruch:
Die in diesem Seminar vermittelten Kenntnisse sind nach § 37 (6) Betriebsverfassungsgesetz für die Betriebsratsarbeit erforderlich. Nach Auffassung des Bundesarbeitsgerichts sind Grundkenntnisse des allgemeinen Arbeitsrechts für alle Betriebsratsmitglieder unerlässlich. Dies gilt auch für Ersatzmitglieder, die vorübergehend ein verhindertes Betriebsratsmitglied vertreten.
zurück