Seite weiterempfehlen

Folgende Seite wird von Ihnen empfohlen:
Beamte können bis zu 20 Tage Sonderurlaub für die Betreuung ihrer Kinder oder für die Pflege von Angehörigen nehmen

www.dpvkom.de/aktuelles/news/beamte-koennen-bis-zu-20-tage-sonderurlaub-fuer-kinderbetreuung-nehmen/

grafischer Sicherheitscode