Die Fachgewerkschaft für die Beschäftigten der Post, Postbank, Telekom und Call-Center

Homeoffice-Pauschale!

In der Corona-Pandemie haben mehr als 80.000 Beschäftigte der Telekom im Homeoffice gearbeitet. Auch zukünftig ist davon auszugehen, dass ein Großteil der Beschäftigten in den eigenen vier Wänden tätig sein wird. So wird derzeit über konkrete Regelungen zum Thema Homeoffice, offiziell Mobile Work, in nahezu allen Unternehmensbereichen verhandelt.

Diejenigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die bereits heute oder zukünftig im Homeoffice arbeiten, haben dadurch sicherlich Vorteile. Sie sparen sich den täglichen Weg zur Arbeit, vermeiden damit Lärm und Stress und können Fahrtkosten einsparen. Außerdem leistet Homeoffice einen wichtigen Beitrag zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

Und die Deutsche Telekom? Die profitiert ebenfalls davon, dass die Beschäftigten außerhalb der Betriebsstätten arbeiten. So kann das Unternehmen Kosten für Strom, Heizung, Wasser und Reinigung reduzieren. Außerdem können Büroarbeitsflächen und dadurch Mietkosten eingespart werden. Die Abmietung von Büroflächen ist schon in vollem Gange.

Das sagt die DPVKOM: Homeoffice hat unbestritten Vorteile – für Beschäftigte, aber auch für den Arbeitgeber. Wichtig ist, dass diese Arbeitsform auf Freiwilligkeit beruht und die zahlreichen, mit Homeoffice zusammenhängenden Fragen im Sinne der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter geklärt sind. Dazu zählen Regelungen in Bezug auf die Gestaltung des häuslichen Arbeitsplatzes, aber auch hinsichtlich der Haftungsfragen sowie der Datenschutzschutzbestimmungen. Und eines ist auch klar: Die Beschäftigten dürfen durch Homeoffice keine finanziellen Nachteile erleiden.

Deshalb fordern die DPVKOM und ihre Betriebsratskandidatinnen und -kandidaten: 

  • Eine Homeoffice-Pauschale von 5 Euro pro Tag als Entschädigung für (steigende) Strom-, Heiz- und Wasserkosten!
  • Strikte Beachtung und Weiterentwicklung der Regelungen in Sachen Arbeits- und Gesundheitsschutz!
  • Recht auf Homeoffice mit einem Rückkehrrecht auf den betrieblichen Arbeitsplatz!

 

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