⁄ LANDESARBEITSGERICHT SIEHT GROB FAHRLÄSSIGEN VERSTOSS Das Landesarbeitsgericht Niedersachsen entschied zugunsten des beklagten Arbeitgebers und bestätigte die Rechtmäßigkeit der außerordentlichen Kündigung. Es stellte fest, dass der Kläger grob fahrlässig gehan- delt habe, indem er den Kran ohne ausreichende Kon- trolle bewegt und dadurch sowohl Sach- als auch Per- sonenschäden verursacht habe. Das Gericht betonte, dass der Kläger als Kranführer eine besondere Verant- wortung trage, da er schwere Lasten bewege, die bei unsachgemäßer Handhabung eine erhebliche Gefähr- dung darstellen können. fahrlässigen Verstoß. Trotz seiner Das Gericht sah in der Missachtung der Sicherheits- vorschriften nicht nur einen einfachen, sondern einen grob langen Betriebszugehörigkeit und der Abmahnungen habe der Kläger keine ausreichende Einsicht in sein Fehlver- halten gezeigt, was das Vertrauen des Arbeitgebers in seine zukünftige Zuverlässigkeit erheblich erschüttert habe. Hinsichtlich der Möglichkeit einer Weiterbe- schäftigung auf einem anderen Arbeitsplatz, bei- spielsweise im Pförtnerdienst, führte das Gericht aus, dass eine solche nur in Betracht komme, wenn das Fehlverhalten des Arbeitnehmers spezifisch an den bisherigen Arbeitsplatz gebunden sei. In diesem Fall betrachtete das Gericht das Verhalten des Klägers als arbeitsplatzunabhängig, da es sich um grundlegende Sorgfaltspflichten handele, die auch an einem ande- ren Arbeitsplatz erforderlich gewesen wären. Das Gericht betonte, dass der Kläger auch als Oberwach- mann ein hohes Maß an Verantwortungsbewusstsein hätte zeigen müssen, welches er nach Auffassung des Gerichts nicht besaß. Auch das Fehlen alternativer Arbeitsplätze führe dazu, dass eine Weiterbeschäfti- gung des Klägers nicht zumutbar gewesen sei, zumal dem Arbeitgeber eine anderweitige Beschäftigung eines Arbeitnehmers nicht nur möglich, sondern auch zumutbar sein müsse. Bei verhaltensbedingten Grün- den, die arbeitsplatzunabhängig seien, sei eine Ver- setzung daher regelmäßig kein geeignetes Mittel im Verhältnis zur Kündigung. Das Urteil des LAG Niedersachsen verdeutlicht, dass grob fahrlässiges Verhalten im Umgang mit betriebli- chen Sicherheitsvorschriften bei sicherheitsrelevanten Tätigkeiten einen wichtigen Grund für eine außeror- dentliche Kündigung darstellen kann. Selbst eine langjährige Betriebszugehörigkeit (hier über 30 Jahre) und eine ordentliche Unkündbarkeit können eine sol- che Kündigung nicht verhindern, wenn das Fehlver- halten so schwerwiegend ist, dass eine Weiterbe- schäftigung unzumutbar wird. Stephan Dimitriadis 02-2025 Lesetipp Wir erleben den „iPhone-Moment“ der künstlichen Intelligenz, die Technologie ist erstmals für jede und jeden verfügbar. Damit stehen wir an einer entscheidenden Schwelle unserer kulturel- len Evolution. Alles verändert sich überall auf einmal. Miriam Meckel und Léa Steinacker zeigen die Chancen auf, die der Schritt über diese Schwelle birgt. Wir müssen nicht fürchten, als Menschen abgeschafft zu werden, denn: Alles, was die KI tut, geht zurück auf die Art und Weise, wie wir mit ihr umgehen. Das heißt aber auch: Wir stehen genau jetzt vor der Aufgabe, ihre Entwicklung in die richtigen Bahnen zu lenken. Doch wie gelingt das, und wo lauern Risiken, unerwünschte Nebeneffekte, ethi- sche Dilemmata – ob in der Arbeitswelt, in der Wirtschaft, in den menschlichen Beziehungen oder im Alltag? Welche Fragen klä- ren wir besser heute als morgen, sei es im Umgang mit selbst- fahrenden Autos, virtuellen medizinischen Assistenten oder automatisierten Fake News? Dieses Buch weist den Weg. Miriam Meckel und Léa Steinacker: „Alles überall auf einmal“ Verlag: Rowohlt Buchverlag 400 Seiten ISBN: 9783498007102 Preis: 26,00 Euro Pressetext 17