13.03.2024

DPVKOM in den Medien

Richtiges Verhalten gegenüber Hunden muss geschult werden!

Foto: wickerwood - stock.adobe.com
"Die Post sollte feste Schulungstermine für ihre Zustellerinnen und Zusteller anbieten, bei denen das richtige Verhalten gegenüber Hunden trainiert wird." Diese Forderung erhob die DPVKOM gegenüber SWR online. || mehr

05.03.2024

DPVKOM in den Medien

Neue Verordnung soll besseren Arbeits- und Gesundheitsschutz in der Paketzustellung gewährleisten

"Es ist überfällig, dass die Politik etwas gegen die Missstände im Berufsalltag der Paketzusteller und -zustellerinnen übernimmt", so die DPVKOM-Bundesvorsitzende Christina Dahlhaus in der heutigen Ausgabe der Tageszeitung "Die Welt". || mehr

01.03.2024

Für Beamte und Versorgungsempfänger gibt es mehr Geld!

Ab dem 1. März 2024 erhalten die Beamten und Versorgungsempfänger der Postnachfolgeunternehmen mehr Geld. Dann werden die Grundgehälter der Bundesbeamten und damit auch der Beamten der Postnachfolgeunternehmen zunächst um 200 Euro und darauf aufsetzend um 5,3 Prozent erhöht. || mehr

08.02.2024

DPVKOM in den Medien

DPVKOM befürchtet Ausverkauf der staatlichen Anteile an der Deutschen Post

„Der Verantwortung, die der Staat mit seinem hohen Aktienanteil hatte, ist er in den vergangenen Jahren ohnehin nicht nachgekommen. Das betrifft die Behandlung der Beschäftigten etwa bei dem Thema Befristungen“, so die DPVKOM-Bundesvorsitzende Christina Dahlhaus in der heutigen Ausgabe der Tageszeitung "Die Welt". || mehr

02.02.2024

Tarifvertrag zur Arbeitszeit in der Zustellung beinhaltet weitere Verschlechterungen

Foto: Andreas Oertzen / DHL Group
Ende des vergangenen Jahres wurden vom Arbeitgeber und von einer weiteren im Betrieb vertretenen Gewerkschaft mehrere Tarifverträge abgeschlossen, die den Alltag der Beschäftigten verändern und den der Zusteller verschlechtern werden. || mehr

12.01.2024

Urteil des Arbeitsgerichts Würzburg

Entgelttarifvertrag verstößt gegen Teilzeit- und Befristungsgesetz

Foto: Pixabay
Gemäß § 4 Abs. 2 Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) darf ein Arbeitgeber befristet beschäftigte Arbeitnehmer nicht schlechter behandeln als vergleichbare unbefristet Beschäftigte – es sei denn, dass sachliche Gründe eine unterschiedliche Behandlung rechtfertigen (§ 4 Abs. 2 Satz 3 TzBfG). || mehr