Wenn Arbeitgebende die Beschäftigten nicht auf den möglichen Verfall von Urlaub hingewiesen haben, kann kein Urlaubsanspruch verfallen. Denn Arbeitgebende, die ihre Hinweispflichten verletzen, dürfen nicht noch mit der Verjährung belohnt werden, urteilte der Europäische Gerichtshof (EuGH, Urteil vom 22. September 2022, Az. C-120/21).
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