Beamte der Deutschen Telekom haben bis Ende 2024 die Möglichkeit, Altersteilzeit zu beantragen. So wurde die Telekom-Beamtenaltersteilzeitverordnung (TelekomBAZTV) bis zum 31. Dezember 2024 verlängert. Durch die entsprechende Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt ist die neue TelekomBAZTV bereits in Kraft getreten. Die DPVKOM begrüßt diese Regelung und hat das Gesetzgebungsverfahren durch den Verzicht auf eine formelle Anhörung beschleunigt.
Inwieweit bestimmte Bereiche innerhalb der Telekom von dieser Verlängerung ausgenommen werden, muss noch abgewartet werden. Dies richtet sich nach dem aktuellen Personalbedarf in den einzelnen Unternehmensbereichen.
Die wichtigsten Bedingungen der Altersteilzeit lauten dabei wie folgt:
Verlängerung des engagierten Ruhestands noch unklar
Nachdem das sogenannte Trägergesetz zur Verlängerung des engagierten Ruhestandes nicht im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurde und damit noch nicht gilt, haben sich die DPVKOM und der dbb an das Finanzministerium mit der dringenden Bitte gewandt, die Verabschiedung der gesetzlichen Regelungen möglichst bald und noch in diesem Jahr vorzunehmen.