Eine Modernisierung und Novellierung des Betriebsverfassungsgesetzes hat die DPVKOM-Bundesvorsitzende Christina Dahlhaus in einer Videokonferenz mit dem Vorsitzenden der Arbeitnehmergruppe der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Uwe Schummer, am 3. Mai 2021 gefordert.
In dem digitalen Meinungsaustausch über das Betriebsrätemodernisierungsgesetz erneuerte die DPVKOM-Bundesvorsitzende unter anderem ihre Forderung nach einem elektronischen Zugangsrecht für Gewerkschaften zur Dienststelle. Der Anteil an Beschäftigten, die mobil oder in flexiblen Arbeitszeitmodellen arbeiten, nimmt bedingt durch die Digitalisierung von Arbeitsprozessen und Arbeitsabläufen stetig zu. Dies hat zur Konsequenz, dass diese Beschäftigten für die Gewerkschaften auf dem herkömmlichen Weg über das „Schwarze Brett“, Print-Informationen oder Ansprache vor Ort kaum mehr erreichbar sind. "Diese Problematik beim Arbeiten im Homeoffice sei während der Pandemie für Jedermann offensichtlich geworden", so der dbb Tarifchef und DPVKOM-Ehrenvorsitzende Volker Geyer. Dieser nahm ebenso an dem digitalen Meinungsaustausch teil wie Norbert Quitter von der Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL)
Darüber hinaus forderten die Gewerkschafter in dem Gespräch mit Uwe Schummer eine Ausweitung des Arbeitnehmerbegriffs im Betriebsverfassungsgesetz. Neue Arbeitsformen hätten zu mehr Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in atypischen Beschäftigungsverhältnissen geführt, deren Anzahl im Zuge der Digitalisierung noch wachsen werde. „Auch diese Beschäftigten müssen unter den Schutz der Betriebsverfassung gestellt werden“, so Volker Geyer.
Zudem müsse im Betriebsverfassungsgesetz geregelt sein, dass mitbestimmungspflichtige Maßnahmen, die ein Arbeitgeber ohne Beteiligung des Betriebsrats einführt, erst umgesetzt werden dürfen, wenn sie rechtssicher geklärt oder wirksam mitbestimmt sind.