Sonderurlaubsverordnung für Beamte soll geändert werden

Ein Referentenentwurf aus dem Bundesinnenministerium sieht vor, die Sonderurlaubsverordnung für Bundesbeamte zu ändern. Vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie sollen Bundesbeamte befristet bis zum 31. Dezember 2021 für jedes Kind bis zu zehn Arbeitstage Sonderurlaub (Alleinerziehende für jedes Kind bis zu 20 Tage) unter Fortzahlung der Besoldung zusätzlich erhalten.

Damit soll die bereits bestehende Regelung für Arbeitnehmende auch auf Bundesbeamtinnen und Bundesbeamte übertragen werden. Der Anspruch auf zusätzliche Tage Sonderurlaub gilt auch für die Fälle, in denen eine Betreuung des Kindes zu Hause erforderlich wird, weil die Schule oder der Kindergarten beziehungsweise die Klasse oder Gruppe pandemiebedingt geschlossen ist oder deren Betreten untersagt wird. Ferner soll der Anspruch gelten, wenn die Präsenzpflicht im Unterricht ausgesetzt beziehungsweise der Zugang zum Kinderbetreuungsangebot eingeschränkt wurde oder die Schul- oder Betriebsferien verlängert werden. Die gilt auch, wenn das Kind auf Grund einer behördlichen Empfehlung die Einrichtung nicht besucht.

Des Weiteren sollen Beamtinnen und Beamte befristet bis zum 30. Juni 2021 für Fälle, in denen sie in einer akut auftretenden Pflegesituation eine bedarfsgerechte häusliche Pflege für die Betreuung einer oder eines nahen Angehörigen im Sinne des § 7 Absatz 3 des Pflegezeitgesetzes sicherstellen oder organisieren müssen und in denen die Pflegesituation auf Grund der COVID-19-Pandemie aufgetreten ist, von der Pflicht zur Arbeitsleistung für bis zu 20 Arbeitstage befreit werden.

Die DPVKOM begrüßt den Referentenentwurf, der sich zurzeit in der sogenannten Verbändebeteiligung befindet, da er die bereits für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer geltenden Regelungen auf den Beamtenbereich überklappt.