Die Fachgewerkschaft für die Beschäftigten der Post, Postbank, Telekom und Call-Center

Musterklage zur Anerkennung von Postbeschäftigungszeiten

Neuer Termin vor Landesarbeitsgericht Köln

  • Arbeitsgericht
    Die DPVKOM klagt vor dem Arbeitsgericht für die Anerkennung von Vorbeschäftigungszeiten ehemaliger Delivery-Mitarbeiter bei der Deutschen Post AG.

Die Verhandlung vor dem Landesarbeitsgericht Köln hinsichtlich der Anerkennung von Postbeschäftigungszeiten im Rahmen der tariflichen Eingruppierung von ehemaligen Beschäftigten der DHL-Delivery-Regionalgesellschaften soll nun am 20. Dezember 2021 stattfinden.

Nachdem das Arbeitsgericht Bonn Ende November 2020 die entsprechende Musterklage unserer Fachgewerkschaft zurückgewiesen hatte, legte die DPVKOM gegen diese aus unserer Sicht falsche Entscheidung Berufung beim Landesarbeitsgericht Köln ein. Den hierfür ursprünglich vorgesehenen Termin im September hatte das Landesarbeitsgericht von sich aus abgesagt, um das Berufungsverfahren beim Bundesarbeitsgericht zu einem vergleichbaren Rechtsstreit aus Mecklenburg-Vorpommern abzuwarten. Hiergegen hat die DPVKOM erfolgreich interveniert, sodass nun noch in diesem Jahr vor dem Landesarbeitsgericht über die Berufung verhandelt werden soll. 

Die DPVKOM kämpft auch weiterhin im Sinne der Beschäftigten für eine Anerkennung dieser Vorbeschäftigungszeiten, welche für Betroffene mit einem höheren Monatsentgelt einhergehen würde.